Mit dem neuen Wahlrecht in Hamburg gibt es zehn Stimmen für die Bürgerschaft und zehn für die Bezirksversammlung. So kreuzen Sie richtig an.

Hamburg. An dieser Stelle steht ein Wahlversprechen: Wenn Sie diesen Artikel durchgelesen haben, wissen Sie zu wählen! Jedenfalls rein formal. Denn das neue Wahlrecht, das am kommenden Sonntag seinen Einstand mit der Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft und zu den sieben Bezirksversammlungen feiert, ist gar nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick aussieht. Gut, Sie haben ein paar Stimmen mehr als früher. Genau genommen sind es 20 Kreuze, die Sie machen dürfen. Und ja, es gibt statt zwei Stimmzetteln dieses Mal vier Wahlzettelhefte. Aber im Grunde genommen müssen Sie nicht vielmehr tun als bei anderen Wahlen auch: Sie müssen ankreuzen.

Sehen Sie es mal positiv: Ihr Kreuz bestimmt letztlich, welche Kandidaten von den Parteilisten in die Bürgerschaft einziehen. Ihr Wunschkandidat könnte also dank Ihrer Stimme in der nächsten Legislaturperiode dabei sein. Das ist mehr Demokratie. So wie es sich die Volksinitiative "Mehr Demokratie - Ein faires Wahlrecht für Hamburg" zum Ziel gesetzt hatte. Das neue Wahlrecht, das die Initiative gemeinsam mit allen Fraktionen in der Bürgerschaft erarbeitet hat, garantiert uns Wählern mehr Einfluss, erhöht aber gleichzeitig auch die Anforderungen an jeden Einzelnen.

Und so funktioniert das Wählen: Für die Bürgerschaftswahl haben Sie zwei Stimmzettel und dürfen pro Stimmzettel fünf Kreuze machen. Auf dem ersten Stimmzettel wählen Sie die Landeslisten der Parteien. Die sind ganz wichtig, denn mit ihnen wird die Zusammensetzung der Bürgerschaft bestimmt. Sie können auf diesem Stimmzettel Ihre Stimmen entweder einer Partei geben oder einem Kandidaten. Hinter jeder Partei beziehungsweise Kandidaten besteht die Möglichkeit, fünf Kreuze zu machen. Sie können Ihre fünf Stimmen aber auch auf verschiedene Parteien oder Kandidaten verteilen. Alles ist möglich. Allerdings: Wer sechs Kreuze macht, hat das Maß überzogen. Dann ist der Stimmzettel ungültig.

Diese Direktwahl der Landeslisten-Kandidaten ist neu in Hamburg. Machen die Wähler davon rege Gebrauch, können sie bewirken, dass ein Kandidat von einem scheinbar aussichtslosen Platz der Liste es doch ins Parlament schafft, während ein aussichtsreich Platzierter vielleicht außen vor bleibt. Für jeden Wähler ist das die einmalige Chance, beim Kandidateneinzug mit seiner Stimme mitzumischen. Allein die Stimmen für die Landesliste entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Hamburger Parlament erhält - also wer die Wahl gewinnt. Über die Stimmzettel der Landesliste werden 50 der insgesamt 121 Abgeordneten gewählt. Über die Wahlkreislisten der Rest.

Diese 71 Sitze in der Bürgerschaft werden also über die 17 Wahlkreise vergeben. Sie stellen je nach Bevölkerungszahl drei bis fünf Abgeordnete. Auch auf dem Wahlreisstimmzettel kann jeder Wähler fünf Kreuze machen. Im Gegensatz zur Landesliste kann er aber nicht für eine Parteiliste insgesamt stimmen, sondern er muss bis zu fünf Kreuze direkt bei den Kandidaten machen. Es ist also eine reine Personenwahl.

Wieder gilt: Sie können alle Stimmen einer Person geben oder auf mehrer Kandidaten, auch unterschiedlicher Parteien, verteilen. Welcher Kandidat schließlich in die Bürgerschaft einzieht, hängt zunächst davon ab, auf welche Partei oder Wählervereinigung wie viel Prozent der Stimmen entfallen. Daraus ergibt sich, welcher Partei wie viele Abgeordnete aus dem Wahlkreis zustehen. Dann erst wird ermittelt, welche Kandidaten dieser Partei die meisten Stimmen erhalten haben.

Für die Wahlen zu den Bezirksversammlungen gilt das gleiche Prinzip. Auch hier haben Sie zwei Wahlzettel und zehn Stimmen, von denen Sie fünf auf die Bezirksliste der Parteien und fünf auf die Wahlkreiskandidaten verteilen dürfen. Im Gegensatz zur Bürgerschaftswahl gibt es hier aber noch eine weitere Neuerung: eine Drei-Prozent-Hürde.

Also, freuen Sie sich auf Sonntag. Denn im Grunde genommen können Sie nichts falsch machen, wenn Sie sich an folgende Regeln halten: Sie dürfen weniger als jeweils fünf Stimmen vergeben, reduzieren aber damit Ihre Einflussmöglichkeit. Mehr als fünf Kreuze machen Ihren Stimmzettel ungültig. Und reißen Sie die Seite, auf der Sie Ihre Kreuze gemacht haben, nicht aus den Heften heraus. Sondern stecken Sie das Gesamtpaket in die Wahlurne.

Und? Wahlversprechen eingelöst? Dann müssen Sie sich nur noch entscheiden, wem Sie am 20. Februar Ihre 20 Stimmen geben. Dabei helfen könnte unser Kandidatencheck unter www.abendblatt.de/kandidaten . Dort beantworten die Politiker Ihre Fragen, sagen konkret, wofür sie stehen. Auch das macht die Wahl leichter. Versprochen!