Hamburg. Nach dem Volksentscheid zur Hamburger Schulreform kann die Bürgerschaft das Schulgesetz wie geplant an diesem Mittwoch ändern. Das Hamburgische Verfassungsgericht wies den Antrag dreier Hamburger auf eine einstweilige Anordnung als offensichtlich unzulässig zurück. Die drei Bürger sehen sich bei dem Volksentscheid zur Schulreform vom 18. Juli in ihren verfassungsmäßigen Rechten beschnitten und haben ihn deshalb angefochten. Um vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens keine irreparablen Fakten zu schaffen, wollten sie die Änderung des Schulgesetzes per einstweiliger Anordnung stoppen.
Das Hamburgische Verfassungsgericht traf seinen Beschluss nach eigenen Angaben einstimmig. Das Gericht könne zwar im Hauptsacheverfahren feststellen, ob der Volksentscheid rechtswidrig zustande gekommen oder ob er ungültig sei, so das Gericht. Es sei jedoch ausgeschlossen, der Bürgerschaft ein Gesetzgebungsvorhaben zu untersagen. Selbst wenn bereits in einem Urteil die Ungültigkeit des Volksentscheids festgestellt worden wäre, könnte das Parlament die geplante Gesetzesänderung immer noch vornehmen.
„In diesem Falle hätte der Volksentscheid keine Bindungswirkung und würde die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers in keiner Weise einschränken“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts unter dem Vorsitz seines Präsidenten Gerd Harder sei unanfechtbar. Bei dem Volksentscheid Mitte Juli hatte sich eine klare Mehrheit gegen die Einführung sechsjähriger Primarschulen und für den Erhalt des Elternwahlrechts nach Klasse 4 ausgesprochen.
Die drei Hamburger Bürger kritisieren in ihrem am 27. August angestrengten Verfahren gegen den Volksentscheid sowohl die Vorlage der Volksinitiative „Wir wollen lernen“ als auch den Gesetzentwurf der Hamburger Bürgerschaft. Konkret sehen sie unter anderem eine Verletzung der Abstimmungsfreiheit, weil mehrere inhaltliche Fragen auf unzulässige Weise gekoppelt worden seien. Außerdem sei das Sachlichkeitsgebot verletzt worden, weil die Volksinitiative und das Parlament vor dem Entscheid wahrheitswidrige Behauptungen aufgestellt hätten.
Die Volksinitiative „Wir wollen lernen“ um den Anwalt Walter Scheuerl begrüßte die Entscheidung des Gerichts. „Die Bürgerschaft ist danach frei darin, den erfolgreichen Volksentscheid umzusetzen“, erklärte Scheuerl. Gleichzeitig legte er Schulsenatorin Christa Goetsch (GAL) den Rücktritt nahe. Da die Antragsteller von einem ehemaligen GAL-Abgeordneten im Dienst der Schulbehörde unterstützt worden seien, ohne dass Goetsch hiergegen eingeschritten wäre, müsse sie sich fragen lassen, „ob nicht spätestens dieser klare Beschluss des Hamburgischen Verfassungsgerichts Anlass für sie sein sollte, von ihrem Amt als Schulsenatorin zurückzutreten“.
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