Die Bürgerschaft sucht eine Lösung für Interessenausgleich zwischen Gesundheit und Gastronomie. GAL drängt auf generelles Rauchverbot.

Hamburg. Nach der Roten Karte aus Karlsruhe für Hamburgs Nichtraucherschutzgesetz sucht die Bürgerschaft voraussichtlich Ende März nach einer Lösung für den Interessenausgleich zwischen der Gesundheit und Gastronomie. Die GAL hat angekündigt, bei der Sitzung am 28./29. März einen Antrag auf ein generelles Rauchverbot einzubringen. Die allein regierende SPD diskutiere derzeit noch über mögliche Lösungen, sagte ein Sprecher gestern. Voraussichtlich gehen alle Vorschläge zunächst zu weiteren Beratungen in die Fachausschüsse. Ob noch vor der Sommerpause des Parlaments eine Entscheidung fällt, ist unklar.

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Das Bundesverfassungsgericht hatte jetzt entschieden, dass Regelungen zum Nichtraucherschutz einheitlich für Restaurants und Kneipen gelten müssen. Die Richter erklärten damit eine Bestimmung des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz von Passivrauchern für verfassungswidrig (Az. 1 BvL 21/11), die Kneipen, nicht aber Restaurants Raucherräume gestattete. Bis zu einer Neuregelung dürfen in Hamburg nun auch Speisegaststätten getrennte Raucherräume einrichten.