Der Bezirk Mitte will Einspruch gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts einlegen, der dem Kita-Verein recht gibt.

Hamburg. Der Streit zwischen dem Bezirk Mitte und dem Verein SterniPark geht in die nächste Runde: Amtsleiter Markus Schreiber (SPD) will Widerspruch gegen einen Gerichtsbeschluss einlegen, der dem Verein einen Platz im Sanierungsbeirat Karolinenviertel zuspricht. Jetzt muss das Oberverwaltungsgericht prüfen, ob der Bezirk Mitte rechtswidrig handelte, wie das erste Gericht feststellte. Bis das zweite Urteil fällt, wird es spannend, denn Leila Moysich, die stellvertretende Geschäftsführerin des Vereins, will bei der kommenden Beiratssitzung ihren Sitz antreten. "Wir halten das Urteil des Veraltungsgerichts für richtig und weise und gehen davon aus, dass das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung bestätigen wird. Wir haben den Eindruck, dass der Bezirk nur auf Zeit spielt, um eventuell auftretende kritische Diskussionen im Beirat zu vermeiden", sagte sie.

+++ Das ist der Verein SterniPark +++

Der Bezirk ist anderer Meinung. Bezirkssprecher Lars Schmidt sagte: "Wir gehen davon aus, dass SterniPark den Sitz im Beirat nicht antreten kann, denn in der Regel wird nach einem Widerspruch abgewartet, bis die nächstinstanzliche Entscheidung fällt, was Jahre dauern kann." Bezirkschef Markus Schreiber erhofft sich vom Oberverwaltungsgericht "Rechtssicherheit und ein anderes Ergebnis". Das Ganze sei juristisch spannend. "Allein weil es so spannend ist, sollte man damit mal das Oberverwaltungsgericht beschäftigen, meint mein Rechtsamt", sagte er.

Das Gerichtsverfahren ist Höhepunkt einer 16 Jahre dauernden Auseinandersetzung des Bezirks mit dem Verein. Als Eigentümer eines Grundstücks an der Laeiszstraße 18 im Karoviertel auf St. Pauli, wo SterniPark gegen den Willen der SPD/GAL-Koalition in Mitte ein Wohnhaus mit Kita bauen möchte, hatte der Verein einen Sitz als Mitglied im Sanierungsbeirat per Los erhalten. Woraufhin der Bezirk Mitte auf die Idee kam, "in begründeten Ausnahmefällen" die ausgelosten Mitglieder "nicht anzuerkennen". Eine Auffassung, die das Verwaltungsgericht Hamburg als rechtswidrig und auch als einen Verstoß gegen das Grundgesetz bewertet. Rechtsanwalt Rüdiger Meier, der SterniPark vertritt, sagte: "Bisher sind in anderen Sanierungsgebieten Hamburgs nie Beiratsmitglieder abgelehnt worden."