Betroffene Gastwirte empfinden die Situation als dramatisch. Vorschlag der Bezirksversammlung: Gehwegbreite von mindestens 1,50 Metern.
Altona. Die Handelskammer versucht im Konflikt um die Sondernutzungen von Gehwegen zwischen dem Bezirk Altona und Gastronomen, Einzelhändlern und Anwohnern zu vermitteln. In der letzten Bezirksversammlung wurde der Vorschlag eingebracht, die Mindestbreite für den Gehweg von 1,50 Metern nicht zu überschreiten. Auf dieser Fläche könnten sich Fußgänger auf dem Gehweg problemlos begegnen, so die Argumentation der Kammer.
+++ Altonas Wirte starten Bürgerbegehren +++
Die Drohung von Gastronomen mit einem Bürgerbegehren zeige deutlich, wie dramatisch die Betroffenen die wirtschaftlichen Probleme empfinden, so Handelskammer-Hauptgeschäftsführer Hans-Jörg Schmidt-Trenz. Die Bezirksversammlung Altona hatte nach Protesten einiger sich belästigt fühlender Anwohner eine Zwei-Meter-Regel für von Fußgängern stark benutzte Wege beschlossen und viele Genehmigungen verweigert. (lf)