Die Fragen nach Religionszugehörigkeit im Zensus gehen auf das Drängen der Kirchen zurück. Die Kirchen hätten enormen Druck ausgeübt.

Hamburg. Frage sieben steht schon seit längerer Zeit im Zentrum der Kritik. Mit ihr wird in der Volkszählung 2011, dem Zensus, die Religionszugehörigkeit abgefragt - eine Pflichtangabe, die der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar "bedenklich" nannte. Jetzt, wo die Haushaltsbefragung von 62.500 Hamburger gestartet ist, wird klar: An Frage sieben sind nicht die Statistiker interessiert, sondern allein die Kirchen.

"Die Kirchen haben enormen Druck ausgeübt", sagt Helmut Eppmann, Vorstand des Statistikamts Nord. Da deren Register die notwendigen Daten nicht wiedergeben würden, hätten die Kirchen auf den Gesetzgeber eingewirkt und diesen überzeugt. Von Europa war die Frage nicht vorgegeben, weshalb diese im Entwurf zum Zensusgesetz nicht vorgesehen war. Eppmann und seine Kollegen haben es hingegen auf Daten wie Erwerbstätigkeit und Wohnsituation abgesehen.

Das Einfügen von Frage sieben kritisiert auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz: "Im parlamentarischen Beratungsprozess haben sich verschiedene Religionsgemeinschaften durchgesetzt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat die Erhebung abgelehnt", sagte Sprecherin Juliane Heinrich. Auch wenn das Grundgesetz diese gestattet. Die Evangelische Kirche begrüßt, dass "ihre Bitte Gehör gefunden" hat, so Sprecher Reinhard Mawick. Die Ergebnisse seien für die Planungen der großen Kirchen von großer Wichtigkeit, zum Beispiel bei der Zuweisung von Religionslehrern oder der Festlegung religiöser Feiertage.