Erst verhinderte die Initiative mit einem Bürgerentscheid ein Bürogebäude, jetzt protestiert sie auch gegen ein Haus mit 50 Wohnungen.

Hamburg. Die Isebek-Initiative übt scharfe Kritik an dem geplanten Bau eines Wohngebäudes zwischen Isebekkanal und U-Bahn-Station Hoheluftbrücke. Wie berichtet, soll dort das "Isebek-Domizil" errichtet werden - ein Haus mit 50 Wohnungen, von denen ein Teil Studenten und Behinderten vorbehalten sein soll.

In einem Schreiben, das dem Abendblatt vorliegt, werden die Eimsbütteler Bezirkspolitiker nun von Mitgliedern der Bürgerinitiative aufgefordert, das Projekt zu verhindern. "Wir erheben Einspruch gegen die Bebauungen und Abholzungen zwischen dem Isebekkanal und dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke", heißt es in dem Brief. "Sie sind nicht vereinbar mit dem Votum des Bürgerentscheids vom 1. Juli 2010."

Durch diesen hamburgweit diskutierten Entscheid hatte es die Bürgerinitiative geschafft, einen Büroneubau, das sogenannte Hoheluftkontor, zu kippen. Das Projekt wurde mit der Begründung gestoppt, dass so ein Naturraum zerstört würde. Eine Argumentation, die vielen angesichts der bestehenden Bebauung absurd vorkam. Das Bürohaus sollte ursprünglich genau an der Stelle errichtet werden, an der nun das "Isebek-Domizil" entstehen soll.

Doch auch dagegen hat die Isebek-Initiative Einwände. In dem Schreiben an die Kommunalpolitiker wirft Harald Duchrow von der Initiative der Bezirksamtsleitung "undemokratisches und amtspflichtswidriges Verhalten" vor. Die Verwaltung versuche erneut, juristische Hintertüren zu öffnen. Die Abgeordneten sollten sich deshalb dafür einsetzen, dass der Bürgerentscheid umgesetzt werde.

Bezirkamtsleiter Torsten Sevecke (SPD) ist überrascht von dem Protest. "Ich bin verwundert, dass sich die Initiative auch gegen Wohnungsbau wendet", sagte er dem Abendblatt. "Das ist angesichts der Wohnungsnot in Hamburg eine schwierige Position." Das Schreiben der Bürgerinitiative sieht er als einen "Auftakt zu einer kritischen Diskussion". Gesprächsangebote habe die Verwaltung der Initiative bereits gemacht. "Zudem haben wir ihr angeboten, sich im Genehmigungsverfahren mit ihren Vorstellungen einzubringen - obwohl wir dazu rechtlich nicht verpflichtet sind", sagte Sevecke.

Probleme sieht der Bezirkschef nicht auf sich zukommen, denn der Bürgerentscheid vom 1. Juli vergangenen Jahres greife nicht. "Und zwar, weil er sich gegen einen neu aufzustellenden Bebauungsplan und die damit verbundene Errichtung des Kontorhauses gerichtet hat", sagte Sevecke. Für das neue Wohngebäude müsse der B-Plan jedoch gar nicht verändert werden.