Hamburg. Stephan Jersch (Linke) bezweifelt, dass solche Fallen tierschutzkonform sind und hakte beim Senat nach. Wie die Umweltbehörde reagiert.

Ob und wie Nutrias in Hamburg bejagt werden sollen, wird seit Jahren diskutiert. Mittlerweile ist der Bestand der invasiven Nager deutlich angewachsen. Auch wenn sich die Zahl der in Bergedorf lebenden Nutrias nur sehr schwer schätzen lässt, geht die Umweltbehörde (Bukea) von gut 6500 Tieren bis zu mehr als 42.300 pro Hektar aus. Das geht aus dem Gutachten hervor, das Anfang November veröffentlicht worden ist.

Aufgrund der hohen Reproduktionsrate und dem Fehlen natürlicher Feinde sei davon auszugehen, dass sich die Nutrias – auch im städtischen Bereich – weiter ausbreiten, stellt die Umweltbehörde fest. Die Behörde empfiehlt daher den Abbau rechtlicher Hürden: So sollte geprüft werden, wie die Nutrias in das Hamburger Jagdrecht aufgenommen werden können, damit die Jäger Rechtssicherheit haben und – befristet – auch Elterntiere erlegen können.

Jagd auf Nutrias: Sind Lebendfallen wirklich tierschutzkonform?

In städtischen Gebieten sollen laut Gutachten Lebendfallen zum Fangen der Nutrias eingesetzt werden, was laut Stephan Jersch Fragen hinsichtlich des Tierschutzes aufwirft. Der Bergedorfer, der für die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft sitzt, stellte daher eine schriftliche Anfrage an den Hamburger Senat um zu erfahren, wie tierschutzkonform die Lebendfallen beim Fang von Nutrias sind.

Laut Bukea wurden für die Jagd auf Nutrias 20 Fallen bestellt, die bereits seit Juli im Einsatz sind. Dabei handelt es sich um zwei verschiedene Modelle, die sich in ihrer Bauweise, Maßen und Gewicht unterscheiden: Bei der Kunststoffrohrfalle gibt es verschiedene Auslösemöglichkeiten (Köderauslösung, Trittbrett oder Berührung des Stellmechanismus). Die Metallrohrfalle wird durch einen Kippmechanismus ausgelöst. „Beide Lebendfallensysteme sind so konzipiert, dass sie Stress für die gefangenen Tiere minimieren und ein Verletzungsrisiko im Fangraum nicht gegeben ist“, erklärt die Behörde.

Niedersachsen vermeldet effiziente Bestandkontrolle durch Einsatz von Fallen

Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass sich auch andere Tierarten in die Fallen verirren, heißt es in der Antwort auf die Anfrage. Fehlfänge oder Muttertiere könnten aber ohne Schwierigkeit unversehrt wieder freigelassen werden. Durch das Aufstellen der Fallen an Orten, an denen Nutrias ihr Futter suchen und durch eine entsprechende Köderwahl werde der Einsatz der Fallen auf die Zielart Nutria fokussiert, erklärt die Behörde.

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Sobald die Fallen in der Jagd eingesetzt werden, müssten sie täglich kontrolliert werden, stellt die Behörde fest. Zudem würden Fallenmelder verwendet, die Signale an das Mobiltelefon senden, sobald ein Tier in der Falle ist. Ein großer Zeitverzug, währenddessen das Tier gefangen in der Falle hockt, könne dadurch vermieden werden. Die Zeit von Meldung der Auslösung der Falle bis zur Kontrolle werde im Pilotprojekt, das derzeit im Bezirk Bergedorf läuft, allerdings nicht erfasst.

Eine erste Auswertung von Daten aus 2023 soll bis April erfolgen. Eine Veröffentlichung sei nicht vorgesehen, Ergebnisse könnten aber auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden, teilt die Bukea mit. Aus Niedersachsen würde es bereits die Erfahrung geben, dass der Einsatz von Lebendfallen eine effiziente Bestandskontrolle von Nutrias ermöglicht. In dem Bundesland gebe es 750 durch das Landwirtschaftsministerium finanzierte Lebendfallen.