Hamburg. Der Junge war Ende Dezember vor Beamten aus der verwahrlosten Wohnung seiner Mutter geflohen und galt seitdem als vermisst.

Gut zwei Wochen, nachdem ein Achtjähriger vor dem Jugendnotdienst weggelaufen war, hat die Polizei Hamburg die Öffentlichkeitsfahndung nach dem Jungen eingestellt.

Am 28. Dezember hätte der Vater des Achtjährigen in der Wohnung der Familie in Neuenfelde verhaftet werden sollen, gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor.

Polizei Hamburg: Achtjähriger war aus Wohnung der Mutter geflüchtet

Der Mann wohnt den Angaben zufolge allerdings nicht mehr in der Wohnung. Bei dem Einsatz war den Beamten aber die verwahrloste Wohnung aufgefallen, in der die Mutter mit ihren drei kleinen Kindern lebte.

„Die Wohnung war nicht so, dass man da Kinder lassen möchte“, hatte ein Polizeisprecher die Situation vor Ort beschrieben. Die Beamten alarmierten deshalb den Kinder- und Jugendnotdienst, der den Achtjährigen sowie seine ein und drei Jahre alten Geschwister in Obhut nehmen sollte.

Polizei Hamburg gibt nach zwei Wochen Entwarnung

Beim Eintreffen der Mitarbeiter war der Junge fluchtartig auf Socken aus der Wohnung gerannt und danach verschwunden. Seitdem war er nicht mehr gesehen worden, auch nicht bei in Hamburg lebenden Verwandten. Die Suche nach dem Kind mit mehreren Funkstreifenwagen, dem Polizeihelikopter "Libelle" sowie einem Personenspürhund blieb erfolglos. Aus diesen Grund wurde eine Öffentlichkeitsfahndung veranlasst.

Auch ein Personenspürhund der Polizei war bei der Suche nach dem acht Jahre alten Jungen im Einsatz.
Auch ein Personenspürhund der Polizei war bei der Suche nach dem acht Jahre alten Jungen im Einsatz. © TV News Kontor

Erst zwei Wochen später konnte die Polizei Entwarnung geben: "Der Junge gilt inzwischen nicht mehr als vermisst, die Öffentlichkeitsfahndung ist damit beendet. Damit einhergehend endet in dieser Sache auch die Zuständigkeit der Polizei", erklärte Polizeisprecher Florian Abbenseth am Donnerstag. Der zuständige Bezirk Harburg bestätigte, dass das Kind nun doch nicht in Obhut der Behörden genommen wird. Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes betreue die Familie aber weiter, auch das Familiengericht sei weiter eingebunden.