Hamburg. Rund ein Drittel der Erstwünsche der Eltern der Kinder mit Behinderung war abgelehnt worden. Schulbehörde will umsteuern.

Die Schulbehörde will die Regeln für die Schulwahl der Kinder mit Behinderung ändern. Wie berichtet, war rund ein Drittel der Erstwünsche der Eltern der Kinder mit Behinderung abgelehnt worden. Insgesamt liegt der Anteil der Ablehnung der Erstwünsche bei allen künftigen Erst- und Fünftklässlern mit rund fünf Prozent deutlich niedriger.

„Insgesamt wurden 72 von 234 Erstwünschen für Kinder mit Behinderung nicht erfüllt – ein merklicher Nachteil gegenüber anderen Familien. Diese bislang einmalige Situation des aktuellen Schuljahres war Anlass für die Schulbehörde umzusteuern und Abhilfe zu schaffen, denn wir stehen weiterhin zum Schulwahlrecht für alle Familien“, sagte Schulsenator Ties Rabe (SPD).