Hamburg. Eltern haben in Hamburg freie Schulwahl. Wer ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat, ist eingeschränkt.

Schwere Diskriminierungsvorwürfe gegen die Stadt Hamburg: „Die Schulbehörde beschneidet willkürlich das Schulwahlrecht für Eltern von behinderten Kindern und diskriminiert damit massiv Kinder mit einer Behinderung“, sagt der ehemalige Schulleiter Pit Katzer von der Initiative Gute Inklusion. Hintergrund ist die Quote an Inklusionsschülern, die in Klasse 1 und Klasse 5 nicht an ihre Wunschschulen kommen können – demnach verweigert die Behörde behinderten Kindern fast sechsmal so häufig die Wunschschule wie anderen Kindern.

Während lediglich 5,5 Prozent aller Hamburger Kinder nach den Sommerferien nicht an ihre Wunschschulen kommen, sind es bei den behinderten Kindern rund 31 Prozent. Genauer: Von 109 Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bekamen 29 Kinder ihren Erstwunsch an einer Grundschule nicht erfüllt, und von 125 Schülern mit einer Behinderung bekamen 43 Schüler ihren Wunsch an einer weiterführenden Schule nicht erfüllt.