Hamburg. Streit mit Schulbehörde. Auch Pädagogen wehren sich gegen neue Bestimmungen für betroffene Kinder: “Exklusion statt Inklusion“.

Der Brief an die Schulbehörde (BSB) beginnt mit drei Wörtern: „Wir sind fassungslos“, schreiben Stefan Renz, Vorsitzender des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte in Hamburg, und Burkhard Püst vom Arbeitskreis Hamburger Neuropädiater. Grund für diese Fassungslosigkeit ist ein in Deutschland „einmaliges Vorgehen: Seit Februar wird in den Hamburger Schulen Kindern mit Epilepsien die Teilnahme am Schwimmunterricht verweigert. Pauschal, ohne medizinische oder juristische Begründung, ohne Anlass“.

Renz und Püst beziehen sich auf ein Schreiben der Schulbehörde, über das das Hamburger Abendblatt vor wenigen Wochen berichtet hatte. Darin steht, dass alle Jungen und Mädchen, die an Epilepsie erkrankt sind, nur am Schwimmunterricht teilnehmen dürfen, wenn sie eine Unbedenklichkeitserklärung eines Mediziners vorweisen können. Wörtlich heißt es: „Eine Teilnahme am Schwimmunterricht für Schülerinnen und Schüler mit Epilepsie darf nur bei Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitserklärung erfolgen. Die alleinige Feststellung einer zweijährigen Anfallsfreiheit reicht nicht aus.“