Hamburg. Ein internes Protokoll der Schulbehörde sorgt für Unruhe bei Ärzten und Eltern von Kindern, die an Epilepsie leiden.

Ein internes Protokoll der Schulbehörde sorgt unter Kinderärzten der Stadt für Unruhe. In dem Protokoll steht, dass alle Jungen und Mädchen, die an Epilepsie erkrankt sind, nur am Schwimmunterricht teilnehmen dürfen, wenn sie eine Unbedenklichkeits­bescheinigung eines Mediziners vorweisen können. Wörtlich heißt es: „Eine Teilnahme am Schwimmunterricht für Schülerinnen und Schüler mit Epilepsie darf nur bei Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitserklärung erfolgen. Die alleinige Feststellung einer zweijährigen Anfallsfreiheit reicht nicht aus.“

Der Landesvorsitzende des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Dr. Stefan Renz, ist entsetzt: „Die Ärzte, aber auch die betroffenen Kinder können dabei nur verlieren“, sagt der erfahrene Kinderkardiologe, der selbst eine Praxis in Eimsbüttel hat. „Stellen wir so eine Bescheinigung nicht aus, leiden die Kinder. Sie dürfen plötzlich nicht mehr mitschwimmen und müssen sich vor den anderen sogar noch erklären.“ Für ihn und seine Kollegen sei es riskant, solch ein Attest herauszugeben. „Man kann bei dieser Krankheit ja nie mit absoluter Sicherheit sagen, dass ein Mensch anfallsfrei bleibt.“