Hamburg. Rechtsprechung fordert 1,50 Meter Abstand, was aber nicht überall möglich ist. Senat hält trotzdem an Streifen fest.
Verkehr
Hamburg. Rechtsprechung fordert 1,50 Meter Abstand, was aber nicht überall möglich ist. Senat hält trotzdem an Streifen fest.
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt Abendblatt testen