Hamburger Hafen

Schicksalsentscheidung: Heute Urteil zur Elbvertiefung

Der Bug eines Containerfrachters schiebt eine große Welle vor der Hamburger Hafeneinfahrt

Der Bug eines Containerfrachters schiebt eine große Welle vor der Hamburger Hafeneinfahrt

Foto: Axel Heimken / dpa

Sind die Pläne zur Elbvertiefung mit dem Naturschutz vereinbar? Bundesverwaltungsgericht entscheidet über die Zukunft des Hafens.

Leipzig.  Das Bundesverwaltungsgericht wird am Donnerstag (10.00 Uhr) sein Urteil zur Elbvertiefung verkünden. Die obersten deutschen Verwaltungsrichter entscheiden, ob die Pläne zur Vertiefung und Verbreiterung des Flusses mit Naturschutz- und Wasserrecht vereinbar sind. Mehrere Umweltschutzverbände haben gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt (Az.: BVerwG 7 A 2.15).

Die Kläger bezweifeln die Notwendigkeit der Flussvertiefung und befürchten negative Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt. Der Hamburger Senat, die Reeder und die Hafenwirtschaft stehen hinter der Elbvertiefung. Künftig sollen auch Schiffe mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter unabhängig von der Flut auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. Auf der Flutwelle sollen Schiffe mit bis zu 14,50 Meter Tiefgang passieren können.

Die Planungen zur Elbvertiefung begannen vor rund 15 Jahren. Das Bundesverwaltungsgericht hat zweimal mündlich über die Klage verhandelt, zuletzt drei Tage am Stück kurz vor Weihnachten. Zwischenzeitlich ruhte das Verfahren, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Auslegung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie beantworten musste. Die Behörden haben ihre Planungen zudem bereits mehrfach überarbeitet und ergänzt.

( dpa )

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