Der Hamburger Anwalt Udo Jacob sagt, der 40 Jahre alte Marokkaner hätte nicht wegen Beihilfe zum Mord verurteilt werden dürfen, weil das Gericht eine unter Folter entstandene Aussage einbezogen hat.
Fall El-Motassadeq
Rechtsanwalt legt Verfassungsbeschwerde ein
Von Peter Ulrich Meyer