Handels- und Handwerkskammer sowie vergleichbaren Institutionen soll freigestellt werden, ob sie ihre Akten öffentlich zugänglich machen wollen. Bürgerschaft beschließt entsprechenden Antrag.

Hamburg. Statt den Ausgang eines möglicherweise langen Rechtsstreits abzuwarten, setzt die Bürgerschaft auf Einsicht der Beteiligten. Die Abgeordneten haben einstimmig – bei Enthaltung der Linken-Fraktion – einen SPD-Antrag beschlossen, der es Handels- und Handwerkskammer sowie vergleichbaren Institutionen freistellt, ob sie sich an dem geplanten Informationsregister beteiligen wollen.

Darum geht es: Im Oktober 2012 trat das Transparenzgesetz in Kraft, das die Bürgerschaft einstimmig beschlossen hatte. Akten und Verträge von Behörden und Ämtern sowie Studien und Gutachten, die die Stadt in Auftrag gegeben hat, unterliegen nicht mehr der Geheimhaltung, sondern sind öffentlich zugänglich. Herzstück des Projekts ist das Informationsregister, das im Oktober 2014 freigeschaltet werden soll und in dem die Verwaltungsdokumente online recherchiert werden können.

Unklar ist, ob auch die Institutionen der mittelbaren Staatsverwaltung wie zum Beispiel die Kammern von der Offenlegungspflicht erfasst sind, was diese bestreiten. Der jetzt beschlossene Bürgerschaftsantrag „bittet“ die Institutionen nun lediglich, „wohlwollend zu prüfen, sich am Hamburgischen Informationsregister durch Einpflegen eigener, in Betracht kommender Inhalte in angemessenem Umfang zu beteiligen“. Der SPD-Justizpolitiker Urs Tabbert sagte, es sei besser, „praktische Lösungen zu finden, statt langwierige rechtliche und politische Auseinandersetzungen zu führen“.