Hamburg zahlt fünf Millionen Euro für Anschaffung neuer Online-Datenbank, pro Jahr fallen weitere 1,4 Millionen an. Künftig dürfte es noch allerlei Konflikte um die Auslegung des Gesetzes geben.

Hamburg. Fast fünf Millionen Euro kostet es die Stadt, alle Akten, Verträge, Studien und Gutachten ins Internet zu stellen, die nach dem neuen Transparenzgesetz veröffentlicht werden müssen. Das geht aus dem Entwurf einer Drucksache hervor, die der Senat Anfang Oktober beschließen soll und die dem Abendblatt vorliegt.

Demnach schlägt der Aufbau des sogenannten „Informationsregisters“, das im Oktober 2014 online gehen und in dem all diese Daten frei zugänglich gemacht werden sollen, mit 4,95 Millionen Euro zu Buche. Neben den Personalkosten für die zehn Mitarbeiter der Projektgruppe entstehen Kosten durch externe Experten, durch die Einführung einer Software zur Schwärzung sensibler personenbezogener Daten und durch die Schulung der Mitarbeiter in den Behörden. Der Betrieb des Registers wird nach seiner Einrichtung rund 1,4 Millionen Euro pro Jahr kosten. Hinzu kommen Einnahmeausfälle von rund 750.000 Euro beim Landesamt für Geoinformation und Vermessung – weil hier Daten jetzt frei verfügbar werden, die bisher von den Interessierten bezahlt werden mussten.

Justizstaatsrat Ralf Kleindiek (SPD) ist dennoch vom Gesetz überzeugt: „Auch wenn wir noch mit Kinderkrankheiten zu tun haben: Das Gesetz ist eine prima Sache. Jeder modernen und bürgerfreundlichen Verwaltung steht es gut zu Gesicht. Wir können schon ein wenig stolz darauf sein, dass wir damit in Deutschland Vorreiter sind.“ Allerdings, räumt Kleindiek ein: „Die technischen Herausforderungen sind immens.“ Schließlich muss bei jedem Dokument geprüft werden, ob es ins Informationsregister gestellt werden muss oder nicht.

Dennoch hofft man im Senat, dass das Bemühen um Transparenz die städtischen Mitarbeiter nicht zu sehr von anderen Aufgaben abhält. Wenn die Informationen im Internet frei abrufbar sind, dürften die direkten Anfragen an die Behörden zurückgehen, so die Rechnung. Dennoch wolle man keinesfalls besonders hohe Gebühren einführen, um Anfrager abzuschrecken, betont Staatsrat Kleindiek. „Die Gebühren sollen kein Hindernis sein. Es soll nicht teurer werden als beim Informationsfreiheitsgesetz.“ Der Gebührenkatalog werde derzeit erarbeitet. Ob das Gesetz die vor allem von der Wirtschaft befürchteten negativen Folgen haben wird, ist offen. „Es könnte passieren, dass Unternehmen nicht mehr mit der Stadt zusammenarbeiten, weil sie nicht wollen, dass die Verträge veröffentlicht werden“, so Kleindiek. „Im schlimmsten Fall könnte das zu höheren Preisen für die Stadt führen. Ob das wirklich so kommt, müssen wir abwarten.“

Streit gibt es nach wie vor über die Frage, ob auch die „mittelbare Staatsverwaltung“, zu der auch Handels- und Handwerkskammer zählen, verpflichtet ist, Daten in das Informationsregister zu stellen. Der Senat sieht keine Pflicht, plädiert aber dafür, dass Hochschulen und Kammern ihre Daten freiwillig übertragen. Der Staatsrat der Justizbehörde habe „ausgewählte öffentlich-rechtliche Körperschaften“ angeschrieben „und zur freiwilligen Veröffentlichung der bei ihnen vorhandenen Informationen von öffentlichem Interesse eingeladen“, heißt es im Entwurf der Senatsdrucksache. Die Handelskammer lehnt es bisher ab, ihre Unterlagen in das Online-Register zu geben. Die Initiatoren des Transparenzgesetzes von „Mehr Demokratie“, Chaos Computer Club und Transparency International sehen dagegen sehr wohl eine Pflicht der Kammern, ihre Daten öffentlich zu machen.

Künftig dürfte es noch allerlei Konflikte um die Auslegung des Gesetzes geben. Zuletzt hatte die Initiative „Unser Hamburg – unser Netz“ nach Transparenzgesetz einen Antrag auf Einsicht in die Bewertungsgutachten gestellt, mit denen der Wert der Hamburger Energienetze ermittelt und der Kaufpreis von 544 Millionen Euro für die 25,1 Prozent festgelegt wurde. Der Senat lehnte eine Offenlegung ab – mit Verweis auf die Betriebsgeheimnisse von Vattenfall und E.on. Die Initiative legte Widerspruch ein und behält sich eine Klage vor.