Staatsanwaltschaft wirft Anästhesistin vor, ihre Patientin nicht richtig beatmet und damit einen Herzstillstand verursacht zu haben.

Hamburg. Zwei Jahre nach Tod der Erotikdarstellerin "Sexy Cora" beginnt an diesem Montag vor dem Hamburger Landgericht der Prozess gegen eine Medizinerin. Die Staatsanwaltschaft wirft der 56-jährigen Anästhesistin vor, ihre Patientin während einer Schönheitsoperation nicht richtig beatmet und damit einen Herzstillstand verursacht zu haben. Auch die anschließende Reanimation sei nicht vorschriftsgemäß durchgeführt worden. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung. Es ist mit dem 5. Februar bislang lediglich ein Fortsetzungstermin angesetzt.

Bei dem Eingriff zur Brustvergrößerung am 11. Januar 2011 erlitt die 23 Jahre alte als "Sexy Cora" bekannt gewordene Carolin Wosnitza einen Herzstillstand. Nach mehreren Tagen im Koma starb die ehemalige „Big Brother“-Kandidatin am 20. Januar 2011 an einer Hirnlähmung. Sie hatte ihre Brüste schon mehrfach vergrößern lassen.

Für den Prozessauftakt hat Verteidiger Otmar Kury eine Erklärung seiner Mandantin angekündigt. Auch ein medizinischer Sachverständiger soll gehört werden, wie Gerichtssprecher Alexander Witt sagte. Weitere Zeugen seien bisher nicht geladen. Als Nebenkläger tritt Carolins Witwer und Manager Tim Wosnitza auf.

Das Gericht hat nur zwei Termine für das Verfahren angesetzt, am 5. Februar könnte bereits das Urteil fallen. Bei einer Verurteilung drohen der Angeklagten eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft.

Die Staatsanwaltschaft geht von schwerwiegenden Behandlungsfehlern der Narkoseärztin aus. „Nach dem Einleiten der Vollnarkose soll sie nicht für eine ausreichende Beatmung über eine Sauerstoffmaske gesorgt haben“, sagt Staatsanwältin Nana Frombach. Der Sauerstoffmangel, der unbemerkt blieb, habe einen Herzstillstand ausgelöst. Darauf habe die Ärztin nicht mit den vorgeschriebenen Wiederbelebungsmaßnahmen reagiert.