Senat und Wirtschaftsverbände schließen ein Bündnis zur Stärkung der mittelständischen Unternehmen.

Hamburg. Der Hamburger Senat hat mit der Wirtschaft einen Vertrag zur Stärkung der mittelständischen Unternehmen in der Hansestadt geschlossen. Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) unterzeichnete am Donnerstag zusammen mit den Spitzen der Handelskammer, der Handwerkskammer und dem Verband freier Berufe eine etwa 20 Seiten starke Vereinbarung mit dem Ziel, Hamburgs Position in Deutschland als attraktiven Standort für Selbstständige und mittelständische Unternehmen zu festigen und auszubauen, wie es in der Präambel heißt. Mit dieser Vereinbarung wird das "Bündnis für den Mittelstand" fortgeschrieben und mit Handlungsvorgaben zum Abbau von Bürokratielasten für Unternehmen, zu besseren Finanzierungsmöglichkeiten, zur Bereitstellung von Gewerbeflächen und zur Ausbildung von Fachkräften unterfüttert.

"Das ist nicht nur ein weiteres Papier, sondern ein Handlungsrahmen zur Stärkung der mittelständischen Wirtschaft", sagte der Bürgermeister, der die Bedeutung des Mittelstands für den Wohlstand der Stadt hervorhob. Scholz ging insbesondere auf die Sorge der Wirtschaft ein, dass durch den intensiven Wohnungsbau immer weniger Flächen für Gewerbe bereitstehen. Die Bezirke seien gebeten worden, Pläne für die Ausweisung von Gewerbeflächen auszuarbeiten. Diese würden dann diskutiert. "Hier ist etwas konkret in Bewegung", sagte Scholz. Der Mittelstandsvereinbarung zufolge sollen künftig im gesamten Stadtgebiet ständig gewerbliche Bauflächen in einer Größenordnung von 100 Hektar zur Verfügung stehen. "Das wird zu einer Daueraufgabe, die wir auch noch in der 12. Mittelstandsvereinbarung wiederfinden werden", sagte Scholz, der auch die Ansiedelung von Gewerbehöfen vorantreiben will.

Der Präses der Handelskammer, Fritz Horst Melsheimer, bezeichnete die Vereinbarung als "außerordentlich konkret". Sie nehme viele Forderungen der Kammer auf, wie die Schaffung von Technologieparks zur Förderung forschungsnaher Neuansiedelungen von Unternehmen. Zum Abbau der Bürokratie hob er die Einrichtung eines "Bürokratie-TÜV" hervor. Dieser verpflichtet die Regierung bei der Landesgesetzgebung künftig die bürokratischen Folgen für Unternehmen abzuschätzen und Firmen dabei anzuhören. Noch wichtiger sei die Elektronisierung der Verwaltungspraxis. Damit seien kleine Unternehmer nicht mehr von Öffnungszeiten der Behörden abhängig, sondern könnten Behördenkontakte künftig von ihrem Büro aus pflegen. Dabei soll wie im elektronischen Versandhandel eine "Online-Statusverfolgung" eingerichtet werden. Das bedeutet: Wer im Internet einen Antrag stellt, soll künftig jederzeit online den Verfahrensstand überprüfen. Gemeinsam mit dem Senat will die Wirtschaft zudem in Berlin für eine Gesetzesänderung der Einfuhrumsatzsteuer werben, sagte Melsheimer. Diese Steuer soll künftig sofort verrechnet anstatt erst vom Zoll erhoben und später wieder zu erstattet werden. Diese Praxis belaste die Liquidität der Betriebe.

Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) betonte die Bedeutung der neuen Investitions- und Förderbank (IFB) für den Mittelstand. Durch das europäische Bankenregulierungspaket Basel III werde die Vergabe von Mittelstandskrediten erschwert. Mittels der IFB könnten demnächst nicht nur Zuschüsse gewährt, sondern auch direkt Kredite zur Finanzierung des Mittelstands vergeben werden. Ähnlich argumentierte die Vorsitzende des Verbandes Freier Berufe in Hamburg, Ute Mascher. Auch sie bezeichnete die verabredete Verbesserung der Finanzierung von kleinen und jungen Unternehmen als einen wichtigen Baustein. Ute Mascher war es wichtig, in die Vereinbarungsverhandlungen mit einbezogen worden zu sein. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte und Kulturschaffende sind ja auch Unternehmer und vielfach Arbeitgeber.

Der Vizepräsident der Handwerkskammer, Hjalmar Stemmann, zielte schließlich auf die Verbesserung der dualen Ausbildung ab. Im "Bündnis für den Mittelstand" ist nämlich eine bessere Verzahnung von schulischer und betrieblicher Ausbildung vereinbart worden. So sollen im Betrieb erworbene Kompetenzen beim dualen Studium in der Hochschule angerechnet werden.