Verband zieht vor Gericht, wenn Bürgerschaft heute die Bettensteuer beschließt. Datenschützer äußern Bedenken. Kritik von Steuerzahler-Bund.

Hamburg. Noch bevor die Bettensteuer, die die Bürgerschaft heute beschließen will, überhaupt in Kraft ist, droht der Stadt juristischer Ärger: Mehrere Hoteliers, darunter Otto Lindner von der gleichnamigen Hotelkette, kündigten den Gang vor Gericht an. "Wenn Hamburg die Bettensteuer beschließt, werde ich in Abstimmung mit meinen Kollegen und Hotelverband dagegen klagen." Die Bettensteuer sei unfair zulasten der Hoteliers und miserabel vorbereitet, sagt Lindner, der 34 Hotels (davon zwei in Hamburg) betreibt. Viele andere Hotelbetreiber sehen Datenschutzrichtlinien verletzt - und bekommen Unterstützung von Experten. Der stellvertretende Hamburgische Datenschutzbeauftragte Hans-Joachim Menzel hält die "gefundene Regelung datenschutzrechtlich für nicht optimal".

Die Fachgruppe Hotels will die potenziellen Kläger "mit allen Mitteln" unterstützen. Auch der Bund der Steuerzahler hat Hilfe zugesagt und der Stadt "Abzocke in kleinkarierter Pfeffersackmentalität" vorgeworfen. Die Bürgerschaft soll heute die Bettensteuer beschließen. Die Zustimmung gilt als sicher, da bis auf die FDP alle Fraktionen die Regelung befürworten, auch wenn es bei der Verwendung der zu erwartenden Mehreinnahmen von bis zu zwölf Millionen Euro jährlich unterschiedliche Auffassungen gibt. Das Geld soll nach dem Willen der SPD vor allem im Kulturbereich, aber auch für Sport-Events und Tourismus-Marketing eingesetzt werden. Die Aufteilung ist unter den Interessengruppen umstritten. Der Plan: Vom 1. Januar an sollen Privatreisende pro Person und Tag zwischen 50 Cent (bei einem Übernachtungspreis bis 25 Euro) und vier Euro (bei bis zu 200 Euro Übernachtungspreis) als Kultur- und Tourismustaxe bezahlen. Für jede weitere angefangenen 50 Euro ist je ein Euro fällig, das heißt, bei einem Übernachtungspreis von 251 Euro sind es beispielsweise schon sechs Euro. Geschäftsreisende sind davon ausgenommen. Das hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVG) Leipzig im Juni 2012 entschieden (siehe unten rechts).

Aber da kommt jetzt der Datenschutz ins Spiel: "Wir können die Gäste nicht zwingen, den Grund für ihren Aufenthalt bei der Ankunft anzugeben. Das ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig und deshalb das Gesetz nicht umsetzbar", sagt Dehoga-Vizepräsident Niklaus Kaiser von Rosenburg, der zugleich Vorsitzender der Fachgruppe Hotels ist. Der stellvertretende Hamburgische Datenschutzbeauftragte Hans-Joachim Menzel befürchtet: "Da das Gesetz keine Auskunftspflicht für den Gast über den Grund seines Aufenthalts gegenüber dem Hotelier vorsieht, werden die Betreiber wegen des hohen eigenen Interesses geneigt sein, vom Gast Auskünfte und Belege mehr oder weniger energisch einzufordern." Menzel betonte, dass seine Dienststelle bei der Neufassung des Gesetzentwurfs, die durch das Gerichtsurteil notwendig wurde, nicht beteiligt worden sei.

Tatsächlich sind die Hoteliers die Steuerschuldner. Der Hotelier muss nachweisen, dass der Gast geschäftlich in der Stadt war, oder eben die Bettensteuer übernehmen. Die Stadt hofft allerdings auf die Kooperation der Gäste: So wird eine Internetseite eingerichtet, auf der der Gast entsprechende Vordrucke findet. Zum einen eine Bestätigung des Arbeitgebers, die der Gast dann mitbringen müsste, oder eine "Eigenbestätigung über die Selbstständigkeit". Aber Kaiser von Rosenburg sagt: "Warum sollte der Gast sich so viel bürokratischen Aufwand zumuten, wenn dieser eh nicht nachweispflichtig ist."

Die SPD legt das neue Gesetz anders aus: "Wenn ein Gast dem Hotelier eine Ausnahme nicht belegen kann oder will, hat der Hotelier jedes Recht, vom Gast, den vollständigen Zimmerpreis inklusive Taxe zu belegen", sagte Fraktionschef Andreas Dressel. Dagegen sagt Linda Schlüter vom Frauenhotel Hanseatin: "Die Hoteliers können ja nicht zum Geldeintreiber für die Stadt gemacht werden." Sie will ebenfalls klagen. Und Claus Berk, Inhaber vom Hotel Europäischer Hof, kündigte an, er werde die Bettensteuer bei seinen Gästen aus rechtlichen Gründen nicht erheben. Unterdessen verspricht SPD-Fraktionschef Dressel: "Die Einnahmen werden für mehr Kultur- und Tourismusangebote verwendet. Davon werden die Hoteliers profitieren."