Die Hamburg FDP sieht das Projekt “Kulturtaxe“ mit dem Urteil endgültig als gescheitert an. Die SPD will den Entwurf lediglich anpassen.

Leipzig. Kommunen dürfen Bettensteuern nur für privat veranlasste Übernachtungen erheben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig entschieden. Für Hotelübernachtungen, die beruflich zwingend erforderlich sind, dürfen demnach keine solchen Steuern verlangt werden.

Damit waren Hotelbetreiber aus Trier und Bingen am Rhein mit ihren Revisionen gegen zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom Mai 2011 erfolgreich. Sie hatten sich gegen die Erhebung einer Kultur- und Tourismusförderabgabe gewandt, wie die Bettensteuer in den Satzungen der beiden Städte bezeichnet wird.

Der Steuersatz in Trier beträgt ein Euro je Gast und Übernachtung, in Bingen liegt er zwischen einem und drei Euro. In Trier wird die Steuer für bis zu sieben Übernachtungen erhoben, in Bingen am Rhein für bis zu vier Übernachtungen.

+++ Neuer Streit um die Kulturtaxe entbrannt +++

Der Vorsitzende Richter des neunten Senats, Wolfgang Bier, ordnete die Bettensteuer als eine örtliche Aufwandsteuer ein. Aufwandsteuern dürften die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erfassen, die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehe und Einkommen für den persönlichen Lebensbedarf wie Konsum ausgegeben werde. Diese Voraussetzung liege bei entgeltlichen Übernachtungen aus privaten und vor allem aus touristischen Gründen vor. Deshalb sei es rechtmäßig, darauf eine solche Steuer zu erheben.

Bei Übernachtungen, die beruflich zwingend erforderlich sind, sei diese Voraussetzung jedoch nicht gegeben, fügte der Richter hinzu. Solche Übernachtungen dienten nicht der Verwendung, sondern der Erzielung von Einkommen und unterlägen deshalb nicht der Aufwandbesteuerung.

Der neunte Senat erklärte die Satzungen von Trier und Bingen am Rhein nicht nur teilweise, sondern in vollem Umfang für unwirksam, weil sie nicht teilbar seien. Es fehle jegliche Regelung, wie berufsbedingte Übernachtungen von privaten zu unterscheiden seien und wie entsprechende Angaben kontrolliert werden sollten. Das führe zur Ungewissheit über die Voraussetzungen der Besteuerung, die auch nicht für eine Übergangszeit hingenommen werden kann, sagte der Vorsitzende Richter.

+++ Bereits 2010: Hamburg-Touristen sollen Kulturtaxe zahlen +++

Die Stadt Hamburg hatte rund zehn Millionen Euro erwartet

„Der Hamburger Senat wird das Urteil hinsichtlich möglicher Konsequenzen für den Hamburger Gesetzesentwurf sorgfältig prüfen, insbesondere auch in Bezug auf die seitens des Bundesverwaltungsgerichtes getroffenen Aussagen zur Behandlung von Geschäftsreisenden“, heißt es seitens der federführenden Wirtschaftsbehörde. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Andreas Dressel sieht durch die Entscheidung des Gerichts das Gesetz jedoch nicht als gefährdet an. Aus gutem Grund habe man es nicht überstürzt verabschiedet, sondern hätte bewusst auf das Urteil aus Leipzig gewartet. „Wir haben nun im Parlament die Aufgabe, den Anpassungsbedarf zu prüfen, sodass das Gesetz auf einer stabilen rechtlichen Grundlage steht“, so der Jurist.

Niklaus Kaiser von Rosenburg, Vorsitzender der Fachgruppe Hotel des Dehoga Hamburg, hofft nun, dass die Stadt aufgrund des Urteils Gespräche mit dem Verband führen wird, um eine gemeinsame Lösung und realistische Kriterien für die Anpassung des Gesetzentwurfes zu finden.

„Wir können unsere Gäste nämlich nicht inquisitorisch befragen, warum sie bei uns übernachten“, sagt der Hotelier. „Und genau da wird das Problem liegen.“ Die FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding sieht das Vorhaben „Kulturtaxe“ mit dem Urteil als gescheitert an. „Der Senat sollte die Idee nun wirklich begraben. Ich bin überzeugt, es lassen sich Mittel und Wege finden, die notwendigen Kulturausgaben auch ohne eine Bettensteuer zu finanzieren“, fordert Suding.

CDU-Kulturexperte Andreas Wankum sieht dies jedoch anders: „Wir benötigen die Einnahmen aus der Kulturtaxe, um Hamburgs kulturellen Angebote zu stärken“, sagt Wankum. „Wichtig ist, dass der Text so angepasst wird, dass er jeder juristischen Prüfung standhält.“

So sieht es auch Farid Müller von den Grünen. „Spätestens jetzt brauchen wir eine Expertenanhörung, der sich die SPD bislang verweigert hat. Nur so kann ein Gesetz dabei herauskommen, dass juristisch standhält.“

Berliner Senat hält an Plänen fest

Der Berliner Senat hat bereits angekündigt an den Plänen zur Einführung einer Bettensteuer (Citytax) für Touristen trotz des Leipziger Gerichtsurteils festhalten zu wollen. „Wir haben jetzt Klarheit – die Einführung einer Citytax ist möglich“, sagte Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos). Wie diese ausgestaltet werde, darüber müsse sich der rot-schwarze Senat „mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in den nächsten Wochen verständigen“, so Nußbaum.

Berlin hatte geplant, vom 1. Januar 2013 an Touristen zur Kasse zu bitten. Sie sollten pauschal fünf Prozent auf ihren Hotelpreis zahlen. Das hatte die SPD in den Koalitionsverhandlungen gegen den Widerstand der CDU durchgesetzt. Die SPD will so die Einnahmen des hoch verschuldeten Landes verbessern. Nußbaum verspricht sich Einnahmen von rund 50 Millionen Euro im Jahr. In der geplanten Form wird es jedoch nicht gehen können.

Die Hotelbetreiber hatten in ihren Klagen außerdem angeführt, die erhobene Steuer sei der Umsatzsteuer zu ähnlich, die ebenfalls für Hotelübernachtungen verlangt wird, was als Gleichartigkeit bezeichnet wird. Dieser Auffassung schloss sich der neunte Senat nicht an. Die Bettensteuern wiesen zwar Ähnlichkeiten mit der Umsatzsteuer auf, unterschieden sich jedoch erheblich von ihr. Die Bettensteuern gälten im Unterschied zur Umsatzsteuer nur für erwachsene Hotelgäste und würden nur zeitlich begrenzt und mit einem Pauschalbetrag erhoben. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte den Umsatzsteuersatz für Hotelübernachtungen zum 1. Januar 2010 von 19 auf 7 Prozent gesenkt.

föl, mit Material von dpa und dapd