Das Bundesverwaltungsgericht urteilte am 11. Juli 2012, dass Kommunen die Bettensteuer nur für privat veranlasste Übernachtungen und nicht pauschal für alle Gäste erheben dürfen. Das heißt, dass Übernachtungen von Geschäftsreisenden nicht mit der Kulturtaxe besteuert werden können. Geklagt hatten Hotelbetreiber aus Trier und Bingen am Rhein, die sich gegen die Erhebung einer "Kultur- und Tourismusförderabgabe" ausgesprochen hatten. Wie circa 20 andere Kommunen besteuert Lübeck seit Anfang des Jahres die Touristen, die in der Stadt übernachten, jedoch keine Geschäftsreisenden. Damit erzielt die Hansestadt 2012 zusätzliche Steuereinnahmen von etwa einer Million Euro.