An den Hamburger Kindertagesstätten darf zunächst nicht weiter gestreikt werden.

Hamburg - Das Arbeitsgericht der Hansestadt hat die Arbeitsniederlegungen mit einer einstweiligen Verfügung vorerst gestoppt. Als Grund nannte ein Gerichtssprecher eine rechtswidrige Tarifforderung der Gewerkschaften Ver.di und GEW nach sogenannten Gesundheitszirkeln, eine Art zweiter Personalrat. Der Landeschef von Ver.di, Wolfgang Rose, kündigte Berufung vor dem Landesarbeitsgericht an. Auch in der Bürgerschaft ging es gestern um die Kitas.