Die Linke-Abgeordneten Heyenn und Schneider stellten erneut Anfrage an den Senat und kritisiert die hohen Übergangszahlungen.

Hamburg. Die Ausgaben für Übergangs- und Ruhegeldzahlungen an ehemalige Senatoren werden aller Voraussicht nach in diesem Jahr auf 4,5 Millionen Euro steigen. Im vergangenen Jahr betrugen sie noch 3,8 Millionen Euro. Das geht aus einer Senatsantwort auf eine Anfrage der Linken-Bürgerschaftsabgeordneten Dora Heyenn und Christiane Schneider hervor.

2010 zahlte die Stadt noch rund eine halbe Million Euro an Übergangsgeld. Dieser Wert wird in diesem Jahr noch überschritten werden. So sind in den ersten acht Monaten bereits 478 000 Euro ausgezahlt worden. Dieses Geld erhalten ausgeschiedene Senatoren. Die Dauer der Zahlungen entspricht der Dauer der Amtszeit. So erhalten die ehemaligen Senatsmitglieder dieses Geld mindestens drei Monate, höchstens aber zwei Jahre. Wie aus der Senatsantwort hervorgeht, gibt es derzeit 13 Anspruchsberechtigte. Zehn davon erhalten jedoch das Übergangsgeld. Bei dreien fiel die Zahlung weg, da sie andere Einkünfte beziehen.

Für drei ehemalige Senatoren endet die Zahlung des Übergangsgeldes im Herbst dieses Jahres, für die GAL-Senatoren im Dezember 2012 und für vier weitere im Frühjahr 2013. Darunter seien der CDU-Fraktionsvorsitzende Dietrich Wersich sowie der ehemalige Bürgermeister Christoph Ahlhaus (CDU), heißt es in einer Mitteilung der Linken.

Die Höhe der Ruhegeldzahlung wird nach Schätzungen von Heyenn und Schneider dieses Jahr etwa vier Millionen Euro betragen. In Hamburg wird diese Pension bereits ab dem 55. Lebensjahr fällig. In der Mehrzahl der Bundesländer und im Bund beginnen diese Zahlungen allerdings erst mit 60 oder 65 Jahren. Nur Berlin, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Saarland und Hessen haben die gleichen Regelungen wie Hamburg. Die Linken hatten dies, wie berichtet, bereits in der vergangenen Woche kritisiert. Laut ihrer Mitteilung bezieht etwa der ehemalige Justizsenator Roger Kusch (CDU) seit 2009 Ruhegeld. Dies betrage etwa 35 Prozent des Amtsgehalts und bedeute eine monatliche Zahlung von etwa 4500 Euro bis zum Lebensende. Wie viele ehemalige Senatoren derartige Zuwendungen erhalten, solle mit einer weiteren Anfrage geklärt werden.

"Es besteht Handlungsbedarf", sagt Christiane Schneider, Parlamentarische Geschäftsführerin der Linken. "Der Versorgungsbeginn ab dem 55. Lebensjahr muss dringend geändert werden." Sie wies darauf hin, dass es im Rahmen der Rentenreform und der Reform der Beamtenversorgung zur Anhebung der Altergrenzen auf 67 Jahre gekommen sei. Sie forderte zudem, dass Einkünfte an das Ruhegehalt angerechnet werden, so wie es im Beamten- und Rentenrecht üblich sei. "Es stellt sich die Frage, ob eine Anpassung an die Lebenswirklichkeiten der Hamburger nicht überfällig ist."