Die junge Irakerin S. sollte in ihrer Heimat zwangsverheiratet werden. Aus Angst vor dem Zorn ihrer Familie versuchte sie den Selbstmord.

Hamburg. Sie hat einen Selbstmordversuch hinter sich. Dann sollte sie aus Deutschland abgeschoben werden - seit gestern gewährt ihr eine Kirchengemeinde im Kirchenkreis Hamburg-Ost eine besondere Form der Unterkunft: das Kirchen-Asyl. Wo genau sie sich befindet, teilte die Kirche nicht mit.

Die junge Irakerin S. sollte in ihrer Heimat zwangsverheiratet werden - aber zum Zeitpunkt der Hochzeitsnacht war die Braut keine Jungfrau mehr, was spätestens dann aufgeflogen wäre. Aus Angst vor dem Zorn ihrer Familie und des Bräutigams versuchte sie den Selbstmord.

Glücklicherweise misslang er - und S. floh nach England zu Familienangehörigen. Auch dort fürchtete sie einen "Ehrenmord" durch einen ihrer Verwandten in London und floh weiter nach Hamburg. Hier bat sie um Asyl.

Das Hamburger Verwaltungsgericht jedoch lehnte ihren Antrag ab, da das Einreiseland - also Großbritannien - für das Asylverfahren zuständig sei.

Diese Begründung ist legitim, doch gab es in der Vergangenheit schon einige Ausnahmen, bei denen das Asylverfahren in einem anderen Land eröffnet wurde - deshalb startete der Kirchenkreis eine Online-Petition für ein Asylverfahren in Deutschland.

Das Kirchen-Asyl schützt Flüchtlinge ohne legalen Aufenthaltsstatus vor einer drohenden Abschiebung und bietet eine Unterkunft, sobald es keine Duldung mehr gibt. Durch die so gewonnene Zeit kann der Fall neu verhandelt werden - was sogar oft zum Erfolg führt. Die entsprechende Kirchengemeinde verpflichtet sich, Wohnraum mit Küche und sanitären Einrichtungen bereitzustellen, und finanziert dies größtenteils durch Spenden.