Ein Kommentar von Matthias Rebaschus

So langsam verliert man die Geduld: Wie im vergangenen Winter landeten gestern Hunderte Hamburger in den Krankenhäusern, weil sie auf vereisten Gehwegen ausrutschten. Wieder liegt auf etlichen Plätzen und Bürgersteigen die einfache Wahrheit: Die Stadt Hamburg kann mit einer vorhersehbaren (und völlig normalen) Erscheinung wie dem Winter offensichtlich nicht umgehen.

In diesem Fall geht es nicht um die für öffentliche Wege zuständige Stadtreinigung, sondern um private oder gewerbliche Anlieger, die verschorften Schnee nicht entfernten - und dieser verwandelte sich im Regen in das hochgefährliche Blitzeis.

Bei der Suche nach Fehlern stößt man auf den Bezirklichen Ordnungsdienst (BOD) oder die Wegewarte. Es ist ein Fehler, diese Mitarbeiter nur mit dem erhobenen Zeigefinger und laschen Worten loszuschicken. Es reicht offensichtlich nicht, Eissündern mit einem netten "Sie müssten sich mal drum kümmern" zu begegnen. Und sie erst beim zweiten Mal anzuzeigen. Wenn überhaupt.

Dabei kann man das Gesetz genauso anwenden wie bei Falschparkern: Wer erwischt wird, muss zahlen. Eine Schonfrist hat keiner. Wenn man bedenkt, dass Falschparker störend, spiegelglatte Gehwege aber lebensgefährlich sind, ist das laxe Vorgehen der Behörden umso unverständlicher. Im Übrigen sieht das Gesetz ausdrücklich vor, dass ein Fremdunternehmen Eisfallen auf Kosten des Eigentümers beseitigt. Man muss es nur anordnen.