Hamburg. Ottenser Physiotherapie Anne Schümann behandelt in der Freizeit – und sammelt so Spenden für betroffene Kinder in der Türkei.

Spendenaufrufe für die Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien gibt es auch in Hamburg einige, doch diese Aktion war noch einmal eine ganz besondere: Unter dem Motto „Helfende Hände – Tu Dir selbst und anderen Gutes!“ boten die Physiotherapeutinnen und -therapeuten der Praxis von Anne Schümann an der Friedensallee in Ottensen ihre Dienste am vergangenen Sonnabend ehrenamtlich an.

Der Clou: Menschen, die das Angebot annahmen, durften selbst entscheiden, wie viel ihnen die Behandlung wert war. Der Betrag wanderte schließlich nicht in die Kasse des hochmotivierten Physio-Teams, sondern ging an den Verein Hamburger Sternschnuppe e.V., der das Geld wiederum zu 100 Prozent an Hilfprojekte für vom Erdbeben betroffene Kinder in der Türkei weiterleitete.

Das Team der Praxis für Physiotherapie Anne Schümann stellte seine Arbeitskraft unentgeltlich zur Verfügung.
Das Team der Praxis für Physiotherapie Anne Schümann stellte seine Arbeitskraft unentgeltlich zur Verfügung. © HHSS

2162 Euro kamen so zusammen, am Ende erhöhte die Praxis den Betrag auf 2400 Euro und übergab ihn an die Sternschnuppe. Der Verein um Mitgründerin Kiki Fehlauer hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kindern und Jugendlichen in Not zu helfen. Zuletzt rief die Sternschnuppe unter anderem das Projekt „Help for Kids from Kiev“ zu Gunsten von Kindern im ukrainischen Kriegsgebiet ins Leben. Auch junge Opfer der deutschen Flutkatastrophe im Sommer 2021 werden unterstützt.

Spenden an Erdbebenopfer: Steuerliche Begünstigungen

Übrigens: Für Spenden in die Erdbebengebiete gelten nach einem Katastrophenerlass von Bund und Ländern rückwirkend vom 6. Februar bis Ende des Jahres vereinfachte steuerliche Bedingungen und Vergünstigungen. „Unsere Finanzämter setzen ab sofort die Bestimmungen des Katastrophenerlasses um“, sagt Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD).

Für die steuerliche Berücksichtigung einer Spende an gemeinnützige Hilfsorganisationen wird etwa lediglich ein vereinfachter Zahlungsnachweis wie ein Bareinzahlungsbeleg, der Kontoauszug eines Kreditinstituts oder der PC-Ausdruck des Online-Bankings benötigt. Dressel: „Ein sehr guter Grund, weiterhin zu spenden und die Menschen vor Ort zu unterstützen, die gerade jetzt und noch auf lange Zeit Hilfe benötigen.“

Weitere Informationen zu den Steuerbegünstigungen gibt es hier.