Hamburg. Der bei der SPD Hamburg in Ungnade gefallene frühere Parteisprecher Bülent Ciftlik ist mit seinem Comeback-Versuch gescheitert. Nachdem der 42-Jährige zuvor vor Gericht eine Niederlage erlitten hatte, erschien er am Samstag erst gar nicht zur Nominierungsversammlung für die SPD-Bürgerschaftsliste im Wahlkreis 3 (Altona), wie SPD-Landesgeschäftsführer Tim Petschulat auf Anfrage sagte.
Ursprünglich hatte sich Ciftlik dort mit Unterstützung von SPD-Neumitgliedern aus seinem Bekanntenkreis einen aussichtsreichen Listenplatz sichern wollen, um so nach der Bürgerschaftswahl am 15. Februar 2015 in das Landesparlament zurückkehren zu können.
Auf Listenplatz 1 wurde die Bürgerschaftsabgeordnete Gabriele Dobusch gewählt. Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz nahm an der Versammlung teil.
Der Wahl vorausgegangen war ein Streit um eine drohende „feindliche Übernahme“ der Versammlung durch Ciftlik-Anhänger. Denn um seine Wahl-Chancen zu erhöhen, hatte der frühere Shooting-Star der SPD („Obama von Altona“) offensichtlich Bekannte zu einem gemeinsamen Eintritt in die SPD aufgefordert.
Insgesamt 70 hätten dies auch versucht, wurden aber sämtlich abgelehnt. Denn als sich in der Partei Widerstand regte, setzte der Kreisvorstand nach Parteiangaben den 15. September als Bearbeitungstermin fest – also deutlich nach der Nominierungsveranstaltung. Ciftlik wollte dies jedoch nicht akzeptieren und zog – letztlich vergeblich – vor Gericht, um die Versammlung verschieben zu lassen.
Ciftlik und die SPD liegen seit Jahren im Clinch. Seinen Anfang nahm der Streit 2009, als die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts der Vermittlung einer Scheinehe aufnahm und Ciftlik deshalb als Parteisprecher beurlaubt wurde.
Nachdem Ciftlik dann 2010 zu einer allerdings noch nicht rechtskräftigen Geldstrafe verurteilt wurde, musste er die SPD-Bürgerschaftsfraktion verlassen. Trotz Aufforderung von SPD-Chef Scholz weigerte er sich jedoch, auch sein Parteibuch zurückzugeben.
Gegen den danach erfolgten Parteiausschluss klagte er sich durch alle Instanzen bis zum Berliner Kammergericht, das ihm Recht gab. Nun liegt der Fall auf Betreiben der Partei beim Bundesverfassungsgericht – Ausgang ungewiss, vor allem auch weil Ciftlik 2011 unter anderem wegen des Verdachts der Urkundenfälschung vorübergehend in Untersuchungshaft saß und der anhängige Strafprozess vor dem Landgericht immer noch nicht entschieden ist. Ein erster Anlauf war 2013 gescheitert, weil Ciftlik wegen eines Verkehrsunfalls über Wochen in Indien festsaß und somit Verfahrensfristen nicht mehr eingehalten werden konnten.
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