Ein Zwangsverkauf der Roten Flora ist derzeit nicht möglich, sagt Juraprofessor Kämmerer. Mit Kretschmers Androhung einer Feststellungsklage könnte Gerichtsstreit näherrücken.

Hamburg. Als Finanzsenator Peter Tschentscher dem Eigentümer der Roten Flora, Klausmartin Kretschmer, das Ultimatum des Senats stellte, strahlte er Entschlossenheit aus. Sollte der Immobilieninvestor seine Bauanfragen für das Gelände im Schanzenviertel nicht bis Anfang Februar zurücknehmen, werde die Stadt ihr Wiederkaufsrecht juristisch durchsetzen, kündigte der SPD-Politiker selbstsicher an und zeigte sich zuversichtlich, dass die Stadt mit ihrer Rechtsauffassung obsiegen werde. Doch dafür fehlt dem Senat nach Auffassung von Rechtsexperten vermutlich die juristische Handhabe.

„Allein mit der Bauvoranfrage und einem möglichen Bauvorbescheid hat der Investor Klausmartin Kretschmer nicht gegen den Kaufvertrag verstoßen“, erklärt Professor Jörn Axel Kämmerer auf Anfrage des Abendblatts. Der Jurist ist Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Bucerius Law School und hat den Kaufvertrag für die Rote Flora zwischen Kretschmer und der Stadt aus dem Jahr 2001 eingesehen.

Mit einer Bauvoranfrage erkundigten sich potenzielle Bauherren lediglich bei den Behörden, ob ein bestimmtes Vorhaben im Rahmen des geltenden Bebauungsplans grundsätzlich umsetzbar sei, so Kämmerer. Das sei aber kein Bauantrag, und auch ein positiver Bescheid verpflichte den Investor keineswegs zum Bau. „Ein Wiederkaufsrecht wäre frühestens dann durchsetzbar, wenn eine Baugenehmigung beantragt wird, vermutlich wenn sie genehmigt wird oder sogar erst dann, wenn der Bau tatsächlich beginnt“, sagt der Rechtsexperte. Auf der Grundlage des neuen Bebauungsplans für das Gebiet im Schanzenviertel, der am Freitag in Kraft tritt, werde Kretschmer keine Baugenehmigung für sein auch kommerziell genutztes Veranstaltungszentrum bekommen.

Wenn der Investor aber nicht bauen dürfe, weil er für seine Pläne keinen Bauvorbescheid und keine Baugenehmigung bekommen könne, dann verstoße er auch nicht gegen den Kaufvertrag. „So entsteht gar keine Lage, in der der Senat sein Wiederkaufsrecht durchsetzen kann“, sagt Kämmerer. Das bedeutet aus Sicht des Experten: Sollten Kretschmer und sein Berater Gert Baer nicht auf das Ultimatum des Senats reagieren und einfach gar nichts unternehmen, habe der Senat keine Handhabe, seine Drohung umzusetzen. Ein Zwangsverkauf für den ursprünglichen Kaufpreis von 190.000 Euro, wenn Kretschmer nicht auf das Kaufangebot der Stadt von 1,1 Millionen Euro eingehe, sei rechtlich derzeit nicht möglich, so Kämmerer.

Die Stadt hatte Kretschmer am Dienstag in einem Schreiben vorgeworfen, mit den eingereichten Bauvorbescheidsanträgen für ein Veranstaltungszentrum gegen Geist und Text des Kaufvertrags verstoßen und seine Vertragspflicht verletzt zu haben, weil er die Stadt nicht vorher schriftlich um Zustimmung für sein Bauvorhaben gebeten habe. Kämmerer vermutet hinter dem Verhalten Kretschmers allerdings ohnehin Verhandlungstaktik. „Derzeit geht es ihm offenbar nur darum, den Ball in Bewegung zu halten.“

Keinen Zweifel hat der Rechtsexperte daran, dass die Stadt tatsächlich noch immer über das Wiederkaufsrecht verfügt, sollte Kretschmer gegen den Kaufvertrag verstoßen und es nicht – wie von dem Immobilieninvestor angeführt – auf zehn Jahre befristet gewesen ist. „Der Grundbucheintrag über die Vormerkung ist gelöscht, aber nicht das Wiederkaufsrecht, das im Kaufvertrag vereinbart wurde“, sagt der Juraprofessor. „Das Einzige, was auf zehn Jahre befristet gewesen ist, war die Vormerkung im Grundbuch als Sicherung des Anspruchs auf Rückübertragung des Gebäudes.“ Er sehe nicht, dass die Stadt durch die Löschung des Vermerks im Grundbuch ihr Wiederkaufsrecht verloren hätte, sagt er und unterstützt damit die Sichtweise des Senats.

Auch wenn Kretschmers Karten also in rechtlicher Hinsicht gut sind, argumentiert sein Berater Gert Baer in der Pressemitteilung emotional sehr aufgebracht: „Mit ihrem Versuch, die Rote Flora preiswert zurückzukaufen, um dann den linksextremistischen kriminellen Besetzern der Roten Flora für alle Zukunft einen rechtsfreien Raum zu schenken, in dem sie unbehelligt proklamieren und zelebrieren“ könnten, um Staat, Verfassung und Kapitalismus abzuschaffen, unterstützten Bürgermeister und Senat eine kriminelle Vereinigung.

Juristisch macht auch er geltend, dass es keinen Vertragsbruch bedeute, wenn Kretschmer der Behörde im Rahmen eines Bauvorbescheidsantrags Fragen zu alternativen Nutzungsmöglichkeiten der Flora stelle. Das sei das gute Recht des Investors. Der könne schon deshalb nicht gegen den Vertrag verstoßen haben, weil er noch nie in der Roten Flora gewesen sei, da man ihm den Zutritt zu seiner Immobilie verwehrt habe, lautet die etwas fragwürdige Argumentation. Der Kaufvertrag schließe eine weitere Bebauung des Grundstückes „zunächst“ aus und stelle für den Fall einer geänderten städtebaulichen Situation Nachverhandlungen in Aussicht. Deshalb, so Baer, könnten Bauvorbescheidsanträge nicht als Vertragsverletzung betrachtet werden.

Mit der Ankündigung Kretschmers, er werde notfalls eine Feststellungsklage anstrengen, könnte eine gerichtliche Auseinandersetzung näher rücken. Das Ultimatum des Senats jedenfalls scheint bei Kretschmer keine Bereitschaft zum Einlenken hervorzurufen. Im Gegenteil. Baers Erklärung schließt mit einer etwas nebulösen Drohung: „Die Aufdeckung weiterer unanständiger Versuche des Bürgermeisters, des Senats und des Bezirksamts Hamburg-Altona, den Eigentümer der Flora ,auszutricksen‘, folgt in Kürze.“