Zugang: Paragraf 38 des Hamburgischen Hochschulgesetzes regelt den besonderen Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur. Grundsätzlich gibt es drei Voraussetzungen: eine abgeschlossene Berufsausbildung, mindestens drei Jahre Berufstätigkeit und eine Eingangsprüfung oder alternativ eine Fortbildung (Meisterbrief). Informationen bietet die „Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung“ (www.uni- hamburg.de/campuscenter/beratung.html).

Finanzierung: Das „Beratungszentrum Studienfinanzierung“ (BeSt) informiert über Finanzierungsmöglichkeiten wie BAföG oder „KfW Bildungs- oder Studentenkredite“, also einkommens- und elternunabhängige Kredite, die keine Sicherheiten erfordern (www.studierendenwerk-hamburg.de/finanzen).