Berlin (dpa/tmn). Wer „Quiet Quitting“ betreibt, kündigt innerlich - und macht im Job nicht mehr, als unbedingt nötig. Doch nun macht ein weiterer Begriff die Runde: „Quiet Constraint“. Was dahinter steckt.

Viel Stille statt Kommunikation: „Quiet Quitting“ und “Quiet Firing“ sind Begriffe, die in der Arbeitswelt genutzt werden, um die innere Kündigung von Arbeitnehmern zu beschreiben, oder - im Gegenteil - das stille Vergraulen aus dem Job durch Vorgesetzte. Doch ein weiteres Phänomen hat mit fehlender Kommunikation zu tun: „Quiet Constraint“.

Damit sei gemeint, dass Arbeitnehmer mit Absicht wertvolle Informationen zurückhalten, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Jan Tibor Lelley im „AuA-Podcast“ der Fachzeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“. Sie teilen also ihr Wissen nicht mehr mit Kolleginnen und Kollegen, dem Vorgesetzten oder dem Unternehmen insgesamt, sondern behalten es lieber für sich.

Unter Umständen schadet das Zurückhalten dem Unternehmenserfolg

Das Ergebnis: Prozesse werden gefährdet und das Arbeitsklima leidet. Letztendlich könne so der Erfolg eines Unternehmens untergraben werden, so Lelley.

Mögliche Gründe für das Verhalten gibt es viele. Talent, das am Arbeitsplatz nicht abgefragt wird etwa. Oder es fehlen schlicht und einfach passende Kanäle, auf denen Informationen gut geteilt werden können.

Doch ist das Zurückhalten von arbeitsrelevantem Wissen eigentlich mit dem Arbeitsvertrag vereinbar? Eher nicht. Denn die Verpflichtung wichtige Informationen weiterzugeben ergibt sich aus den sogenannten „Nebenpflichten“ des Arbeitsvertrags. „Der Arbeitgeber muss sich so am Arbeitsplatz verhalten, dass nach Möglichkeit das Beste an Arbeitsleistung abgeliefert wird“, so Arbeitsrechtler Lelley. „Und so etwas wie Wissen teilen, wie das Wissen weitergeben, das gehört natürlich dazu.“

Sinnvoller als als Arbeitgeber Mitarbeiter zum Weitergeben von Wissen zu zwingen, sei aber bei der Unternehmenskultur anzusetzen - und dort die Dinge „geradezurücken“, rät Lelley im Podcast.