Nürnberg (dpa/tmn). Flattert eine Absage für den Wunschstudienplatz ins Postfach, ist das ärgerlich. Aber manchmal gibt es zeitnah eine zweite Chance, etwa über die Studienplatzbörse der Hochschulrektorenkonferenz.

Bei Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung endet die Bewerbungsfrist fürs Sommersemester in der Regel am 15. Januar. Wer das verpasst hat oder eine Absage von der Wunschhochschule erhält, muss das Studium aber nicht unbedingt auf Eis legen. Eine Möglichkeit, kurzfristig an einen freien Platz zu kommen, bietet die Studienplatzbörse der Hochschulrektorenkonferenz.

Sie ist vom 1. Februar bis zum 30. April fürs Sommersemester 2023 geöffnet. Darauf weist das Portal „abi.de“ der Bundesagentur für Arbeit hin. Sobald die Zulassungen einschließlich der Nachrückverfahren beendet sind, melden die Hochschulen auf der zentralen Online-Plattform ihre freien Plätze. Studieninteressierte können über eine Suchmaske gezielt nach ihrer Wunschhochschule oder ihrem Wunschstudiengang suchen.

Die Börse wird täglich aktualisiert, weshalb sich ein regelmäßiger Besuch der Webseite lohnt, so „abi.de“. Auch Informationen zu Bewerbungsfristen, Zulassungsverfahren und Kontaktdaten von Ansprechpersonen lassen sich hier finden.