Die Papier-Version der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die eigenen Unterlagen kann auch künftig noch hilfreich sein. Dem Arbeitgeber müssen Beschäftigte sie ab 2023 nicht mehr aushändigen.
Die Papier-Version der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die eigenen Unterlagen kann auch künftig noch hilfreich sein. Dem Arbeitgeber müssen Beschäftigte sie ab 2023 nicht mehr aushändigen. © Bernd Weißbrod/dpa/dpa-tmn
Alexander Bredereck ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Alexander Bredereck ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. © Bredereck Willkomm Rechtsanwälte/dpa-tmn
Ende der Zettelwirtschaft? Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer müssen ab dem kommenden Jahr keinen gelben Schein mehr bei ihrem Arbeitgeber abgeben.
Ende der Zettelwirtschaft? Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer müssen ab dem kommenden Jahr keinen gelben Schein mehr bei ihrem Arbeitgeber abgeben. © Zacharie Scheurer/dpa-tmn