Nürnberg (dpa/tmn). Einige Berufe sind strenger reglementiert als andere. Wer etwa Ärztin, Pharmazeut oder Anwältin werden will, muss zwei Staatsexamen ablegen. Was ist das besondere an diesen Studiengängen?

Beim Staatsexamen prüfen nicht die Hochschulen, sondern staatliche Prüfungsämter. So erklärt Bettina Huth den wesentlichen Unterschied zu Bachelor- und Masterprüfungen.

Wie die Berufsberaterin der Agentur für Arbeit Frankfurt am Main auf dem Portal «abi.de» erklärt, folgt auf das Erste Staatsexamen je nach Studiengang ein Vorbereitungsdienst, auch Referendariat genannt.

Angehende Medizinerinnen und Mediziner sowie Pharmazeutinnen und Pharmazeuten absolvieren nach dem Ersten Staatsexamen das Praktische Jahr. Das Studium schließt dann mit dem Zweiten Staatsexamen ab, in dem es vor allem um fachpraktische Kenntnisse geht.

Studiengänge sind oft zulassungsbeschränkt

Während man mit einem Bachelor bereits in den Beruf einsteigen kann, sind Berufe, die ein Staatsexamen erfordern, erst nach Bestehen der zweiten Examensprüfung möglich. Man spricht auch von reglementierten Berufen: Weil die Ausübung bestimmte Befähigungsnachweise erfordert. Deswegen wird der Zugang durch rechtliche Regelungen beschränkt.

Wer einen Studiengang mit Ziel Staatsexamen wählt, braucht laut «abi.de» daher in der Regel das Abitur. Auch der Notendurchschnitt sowie weitere Kriterien spielen im Aufnahmeverfahren meist eine Rolle, weil die Studiengänge oft zulassungsbeschränkt sind.