Berlin. Im August und September starten viele angehende Azubis ins Berufsleben. Alles Wichtige zum Ausbildungsverhältnis wird im Ausbildungsvertrag geregelt. Was, wenn es Unsicherheiten gibt?

Wer eine Ausbildung startet, sollte darauf achten, dass der Ausbildungsvertrag vor Beginn der Ausbildung schriftlich abgeschlossen wird. Darauf weist die Jugendabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) in ihrem Newsletter hin.

Bevor künftige Azubis ihre Unterschrift unter den Vertrag setzen, sollten sie ihn aber gut durchlesen. Bei Unklarheiten gilt es sofort nachzufragen, empfiehlt der DGB Jugend.

Der Ausbildungsvertrag regelt unter anderem wichtige Aspekte wie die tägliche Arbeitszeit, die Dauer der Probezeit sowie die Höhe der Ausbildungsvergütung oder die die Kündigungsbedingungen.

Zum Abschluss unterschreiben Auszubildende und Ausbilder den Vertrag. Minderjährige Azubis brauchen zusätzlich die Unterschrift ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Sollten sich Fragen rund um die Rechte in der Ausbildung ergeben, können sich Jugendliche zum Beispiel im Ausbildungskompass des DGB Jugend schlau machen. Auf doktor-azubi.de bietet der DGB Jugend zudem die Möglichkeit, anonym Fragen zu stellen.

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