Köln. Viele Beschäftigte fiebern auf ihr Wochenende hin. Endlich Erholung. Müssen sie am Sonntag arbeiten, wenn der Arbeitgeber das will?

Der Einzelhandel hat geschlossen, auch Supermärkte bleiben zu: Sonntag ist Ruhetag. Dürfen Arbeitgeber dennoch anordnen, dass Beschäftigte am Sonntag zur Arbeit kommen?

In der Regel ist eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen in Deutschland nicht erlaubt. So steht es in Paragraf 9 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Hiervon kann es aber Ausnahmen geben. "Arbeitszeitrechtlich ist es mit entsprechender Genehmigung der Aufsichtsbehörde erlaubt, sonntags arbeiten zu lassen", erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.

Wenn diese Genehmigung vorliegt, müssen Arbeitnehmer auch sonntags arbeiten, sofern die Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag nicht anders festgelegt sind. Im Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung kann Sonntagsarbeit auch ausgeschlossen sein.

Darüber hinaus listet das Arbeitszeitgesetz selbst zahlreiche Ausnahmen , wo Sonntagsarbeit möglich ist. So dürfen Arbeitnehmer auch sonntags beschäftigt werden, wenn sie unter anderem bei Rettungsdiensten, bei der Feuerwehr, in Krankenhäusern, Gaststätten oder in Rundfunk und Presse tätig sind.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

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