Berlin. Was muss ich tun, wenn ich mich bei der Arbeit mit Corona angesteckt habe und erkrankt bin? Eine kurze Handlungshilfe in acht Sprachen soll Orientierung bieten.

Wer sich nachweislich bei der Arbeit mit dem Coronavirus infiziert und an Covid-19 erkrankt, kann unter Umständen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Weil viele Beschäftigte nicht wissen, was in einem solchen Fall genau zu tun ist, hat die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi eine kurze Handlungshilfe in acht Sprachen (Deutsch, Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Englisch, Polnisch, Rumänisch und Türkisch) veröffentlicht.

Sie klärt Beschäftigte auf, wie sie sich bei einer Covid-19-Erkrankung am Arbeitsplatz verhalten müssen, falls der Arbeitgeber die erforderliche Pflichtmeldung versäumt hat, informiert Verdi.

Hintergrund ist: Eine Covid-19-Erkrankung am Arbeitsplatz kann laut Verdi einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen. Entsprechende Leistungen, unter anderem etwa Lohnersatz- oder Behandlungskosten, werden aber nur dann übernommen, wenn die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse die Erkrankung zuvor als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt haben.

Die Handlungshilfe finden Interessierte auf der Verdi-Webseite .

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