Berlin. Arbeiten, so lange man als Mutter noch stillt - kann das funktionieren? Rein rechtlich betrachtet muss der Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen hier auf Wunsch entgegenkommen. Wie sind die Regeln?

Viele Mütter beantragen für die ersten Lebensmonate ihres Kindes Elternzeit. Wer aber bald nach der Geburt wieder in den Beruf einsteigen will, muss dies dann eventuell mit Stillzeiten verbinden. Geht das überhaupt?

Aus rechtlicher Sicht: Ja. Mütter, die ihr Kind stillen, haben Anspruch auf bezahlte Stillpausen. "Dazu gibt es eine Regelung im Mutterschutzgesetz", erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Nach Paragraf 7 müssen Arbeitgeber Mütter in den ersten 12 Monaten nach der Entbindung für Stillzeiten freistellen. "Und zwar für die zum Stillen erforderliche Zeit", sagt Meyer. Im Gesetz ist mindestens eine Zeit von täglich zwei Mal 30 Minuten festgelegt. Trinkt das Kind etwa länger, muss der Arbeitgeber das auf Verlangen der Arbeitnehmerin als Stillzeit akzeptieren.

Grundsätzlich haben Mütter auch die Möglichkeit, zum Stillen nach Hause zu gehen, wenn etwa am Arbeitsplatz keine Möglichkeit dafür besteht.

"Im Gesetz ist weiter geregelt, dass der stillenden Arbeitnehmerin kein Entgeltausfall entstehen darf und dass Stillpausen nicht auf sonstige Pausen angerechnet werden dürfen", so Meyer. Konkret heißt das: Für die Zeit der Stillpausen wird die Arbeitnehmerin bezahlt, und sie darf weiterhin ihre übliche Pause machen.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

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