Nürnberg. Bei Fragen rund um ihr Studium können sich Studierende an verschiedene Beratungsstellen wenden. Welche die richtige ist, hängt vor allem vom Anlass ab.

Welche Module belege ich am besten dieses Semester? Soll ich den Studiengang lieber wechseln? Je nach Anliegen können Studierende auf verschiedene Unterstützungsangebote zurückgreifen.

Mal reicht eine kurze E-Mail an Mitstudierende, mal braucht es ein ausführliches Gespräch mit der Studienberatung, heißt es auf dem Portal "abi.de" der Bundesagentur für Arbeit.

Für informelle Fragen rund um das Studium oder das Studienfach lohnt sich demnach ein Besuch bei der Fachschaft oder dem Fachschaftsrat. Diese bestehen aus Mitstudierenden, die Veranstaltungen organisieren und ihren Kommilitonen als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen.

Zentralen Studienberatung für formellere Fragen

Für Fragen formellerer Art lohnt sich der Gang zu den Beratungsstellen der Hochschulen und der Studierendenwerke, so die Experten. Bei der Allgemeinen oder Zentralen Studienberatung gibt es Infos zu der Studienfachwahl oder auch Unterstützung, wenn man im Studium nicht weiterkommt oder an einen Abbruch denkt.

Hierfür gibt es normalerweise offene Sprechstunden sowie die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren. Durch die Kontaktbeschränkungen aufgrund von Corona wurde an vielen Hochschulen die Telefonsprechstunde ausgeweitet, auch per E-Mail sind die Berater erreichbar. Eine weitere Möglichkeit ist die Beratung per Videochat.

Anlaufstellen zu speziellen Themen

Bei Finanzierungsproblemen empfehlen die Experten sich an das örtliche Studierendenwerk zu wenden, das eigene Unterstützungsangebote bereithält, zum Beispiel die Sozialberatung. Hier finden sich auch psychologische Beratungen oder teils auch Anlaufstellen zu speziellen Themen, etwa für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten.

Die Beratungsangebote der Hochschulen und der Studierendenwerke sind übrigens in der Regel kostenlos. Wichtig: Die Anliegen werden vertraulich behandelt, denn die Berater unterliegen der Schweigepflicht.

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