Köln. Kommenden Dienstag könnte es im Nahverkehr ziemlich ruckelig werden: Für den Tag sind bundesweite Warnstreiks angekündigt. Aber dürfen Pendler deswegen zu spät zur Arbeit kommen?

Für Pendler kann es am Dienstag (29. September) stressig werden: Die Gewerkschaft Verdi hat für den Tag zu bundesweiten Warnstreiks im öffentlichen Nahverkehr aufgerufen. Wer deswegen zu spät zur Arbeit kommt, riskiert Sanktionen. "Der Arbeitnehmer ist derjenige, der das Wegerisiko trägt", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.

Wenn ein Streik angekündigt ist, heißt das also für Pendler: Nicht auf Bus und Bahn verlassen, sondern Alternativen suchen. Eine Verspätung wegen eines Streiks sei nur dann legitim, wenn es sich um eine plötzliche Arbeitsniederlegung handelt, von der niemand vorab gewusst hat, erläutert Oberthür. Dann haben die Arbeitnehmer zwar ebenfalls keinen Anspruch auf Gehalt - riskieren aber wenigstens keine Abmahnung.

Ansonsten sei eine Verspätung nur zu rechtfertigen, wenn es unverschuldete persönliche Gründe gäbe - etwa ein kaputtes Auto oder die Erkrankung eines Kindes.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

© dpa-infocom, dpa:200925-99-709368/3