Berlin. Wer als Berufskraftfahrer mehrtägige Touren unternimmt und dabei im Fahrzeug übernachtet, muss zum Beispiel für Waschräume bezahlen. Dafür gibt es nun eine Übernachtungspauschale. Wie sind die Regeln?

Berufskraftfahrer können bei mehrtägigen Fahrten vom Arbeitgeber oder Finanzamt jetzt eine Übernachtungspauschale erhalten. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin. Lkw-Fahrer bekommen demnach acht Euro pro Nacht, um die Mehraufwendungen für die Übernachtung im Fahrzeug abzudecken. Damit sind etwa Gebühren für Toiletten oder Raststätten-Waschräume gemeint.

Die Pauschale kann der Arbeitgeber steuerfrei erstatten. Wenn er das nicht tut, können betreffende Arbeitnehmer den Betrag für jede Übernachtung in ihrer Steuererklärung geltend machen. Die Pauschale darf bei mehrtägigen Fahrten angesetzt werden, und zwar sowohl für den An- und Abreisetag als auch für die Tage dazwischen.

Müssen Berufskraftfahrer mehr als acht Euro bezahlen, können auch die höheren Kosten geltend gemacht werden - und zwar als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung. Dazu müssen Fahrer und Fahrerinnen Belege nachweisen können, erklärt der BVL. Zur Übernachtungspauschale kommen noch die sogenannten Verpflegungsmehraufwandpauschalen hinzu, die je nach Dauer der Abwesenheit bei 14 oder 26 Euro pro Tag liegt.