Berlin . Wenn man eine Weiterbildung in seinem Beruf machen möchte, die auch dem Unternehmen nutzt, wer trägt die Kosten dafür?

Ich möchte eine Weiterbildung machen, um dadurch besser für meinen Job qualifiziert zu sein und auch in Zukunft in unserer Firma weitergehende Aufgaben zu übernehmen. Muss mein Chef die Kosten dafür übernehmen?

Grundsätzlich haben Sie derzeit kein Recht auf eine Weiterbildung, die von Ihrem Chef bezahlt wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereitet ein Gesetz vor. Was es in vielen Bundesländern – außer in Bayern und Sachsen – gibt, nennt sich Bildungsurlaub. Bildungsurlaub steht Ihnen in den meisten Bundesländern in Form von fünf Arbeitstagen im Jahr oder zehn Arbeitstagen alle zwei Jahre zu. Gibt es in Ihrem Bundesland ein Recht auf Bildungsurlaub, dann haben Sie auch bei Teilzeit auf Bildungsurlaub Anspruch. Alle anderen Fälle müssen Sie mit Ihrem Chef verhandeln. Bereiten Sie sich gut auf das Gespräch vor und machen Sie konkrete Vorschläge. Zeigen Sie Ihrem Chef, warum auch er von Ihrer Weiterbildung profitiert.

Der Vertrag sollte Kosten und Fristen festhalten

Handelt es sich um eine Fort- oder Weiterbildung, die eine Weiterqualifizierung für Ihren Job ist, bestehen die meisten Arbeitnehmer auf eine schriftliche Vereinbarung. Diese regelt, wer die Kosten der Fortbildung übernimmt und wie lange der Arbeitnehmer noch mindestens beim Unternehmen angestellt bleiben muss, wenn der Arbeitgeber die Weiterbildung bezahlt.

Diese Vereinbarungen regeln ferner, ob und wie der Arbeitnehmer anteilig die Kosten der Fortbildung zahlen muss, sollte er vor dem Ablauf der vereinbarten Frist kündigen wollen. Meiner Erfahrung nach sind derartige Rückzahlungsvereinbarungen über Fort- oder Weiterbildungskosten häufig formal fehlerhaft. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer keine – auch nicht anteilige – Kosten für die Weiterbildung tragen muss.

Der Vertrag sollte festhalten: Kosten und Umfang der Weiterbildung, die Frist, bis zu deren Ablauf der Angestellte weiter bei der Firma arbeiten muss, ohne die Kosten der Weiterbildung anteilig zahlen zu müssen. Und die Art und Weise, wie die Kosten zurückgezahlt werden sollen, will der Arbeitnehmer doch vorzeitig kündigen.