Berlin. Obwohl er regulär Rentner werden könnte, möchte ein Senior voll weiterarbeiten. Der Chef aber ordnet Teilzeit an. Darf er das einfach?

Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Hier beantwortet er Leserfragen.

Eigentlich könnte ich schon in die Rente gehen. Doch ich möchte in Vollzeit weiterarbeiten. Mein Arbeitgeber ist damit nicht einverstanden und hat meine Arbeitszeit auf zehn Stunden pro Woche reduziert. Darf er das?

Das sagt der Anwalt: Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich festgeschrieben ist, dass Ihr Arbeitsverhältnis endet, wenn Sie das Regelrentenalter erreicht haben, besteht es weiter fort.

Will Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden, kann er sich dann nur durch eine Kündigung oder mit einem „goldenen Handschlag“ von Ihnen trennen. Der Übergang in die Rente wird mit einer Abfindungszahlung somit noch zusätzlich versüßt.

Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. © privat | privat

Wenn nichts dergleichen in Ihrem Vertrag steht und Sie weiterarbeiten möchten, weil Sie glauben, dass das „Nichtstun“ Sie nicht ausfüllen würde oder weil Sie das Geld brauchen, muss der Arbeitgeber Sie auch weiterbeschäftigen.

Eine einseitige Anweisung des Arbeitgebers, dass Sie nur noch Teilzeit arbeiten sollen, verstößt in diesem Fall gegen den Arbeitsvertrag und ist problematisch. Denn Ihr Arbeitgeber braucht Ihre Zustimmung für eine Teilzeitregelung.

Die Regelung über die Arbeitszeit im Sinne einer Vollzeit oder Teilzeit ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsvertrags und muss einvernehmlich erfolgen.

Arbeitgeber muss volles Gehalt zahlen

Sollte Ihr Arbeitgeber nun auf die Idee kommen, Ihnen nur noch so viel Arbeit zuzuweisen, wie Sie mit zehn Arbeitsstunden pro Woche erledigen können, ändert das nichts an der grundlegenden Situation. Wenn Ihr Chef der Pflicht, Ihnen Arbeit zu geben, nicht nachkommt, Sie aber Ihre Arbeit weiter wie bisher in Vollzeit anbieten, muss die Firma Ihnen auch volles Gehalt zahlen.

Zwar hat Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Änderungskündigung auszusprechen, um Sie zu zwingen, in Teilzeit zu wechseln.

Allerdings muss er vor Gericht nachweisen, dass die Arbeitsmenge tatsächlich weggefallen ist und die Änderungskündigung daher rechtmäßig ist. Das gelingt in der Regel nicht, sodass eine aufgezwungene Reduzierung der Arbeitszeit in der Praxis nicht durchsetzbar ist.