Sogenannte AGG-Hopper – Kläger, die sich nur aus dem Grund bewerben, um anschließend Entschädigungen zu erstreiten – versuchen immer wieder ihr Glück, in der Regel aber erfolglos. So lehnte zum Beispiel im Februar 2014 das Landesarbeitsgericht Hamburg die Berufung einer 50-jährigen russischen Informatikerin ab, die sich von einer Firma gleich dreifach diskriminiert sah: wegen ihrer Herkunft, ihres Alters und ihres Geschlechts.

Das Gericht erteilte ihrerForderung nach 3000 Euro monatlich, zeitlich unbegrenzt, eine Absage. U.a. wurde bekannt, dass die Frau bundesweit mit AGG-Klagen aktiv war.

www.landesrecht-hamburg.de