Die Elternzeit müssen Sie sieben Wochen vor Beginn schriftlich bei der Personalabteilung einreichen.

Anspruch darauf haben Sie bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Zwölf Monate können Sie mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen.

Mit der Anmeldung müssen Sie verbindlich festlegen, für welche Zeiträume Sie die Elternzeit nehmen wollen. Sie kann von jedem Elternteil in bis zu zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden.

Wollen Sie Teilzeit arbeiten während der Elternzeit, müssen Sie das mindestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber beantragen und angeben, wie viel Sie arbeiten möchten (max. 30 Std.). Der Arbeitgeber kann den Antrag aus dringenden betrieblichen Gründen jedoch ablehnen.

Mit Ablauf des ver einbarten Zeitraums endet Ihre Elternzeit dann automatisch. Stimmt Ihr Arbeitgeber zu, können Sie aber auch früher wieder arbeiten gehen.