Immer wenn es einen externen Anlass gibt wie etwa den Wechsel des Vorgesetzten, eine Änderung oder Erweiterung Ihres Verantwortungsbereichs oder gar eine Firmenübernahme, sollten Sie sich ein Zwischenzeugnis über ihre bisherigen Leistungen ausstellen lassen.

Als Arbeitnehmer haben Sie darauf einen Anspruch. Im Paragraf 630 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden Sie genaue Angaben zum Zeugnisrecht.

Das jüngste Zwischenzeugnis ist immer die Grundlage für Ihr Abschlusszeugnis. Damit haben Sie selbst im Streitfall nicht zu befürchten, dass einschneller Jobwechsel dazu führt, dass sie ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten.

Quelle: "Das Jobwechsler Buch" von Hans-Georg Willmann. Erschienen bei Cornelsen, 158 Seiten, 14,95 Euro