Der Doktor ist der höchste akademische Grad. Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der aufeinander aufbauenden Studiengänge Bachelor und Master oder ein Diplomabschluss. Der Doktorgrad wiederum ist die Voraussetzung für eine Habilitation und damit die Erlangung des Titels "Privatdozent" und im Falle einer Berufung des Titels Professor.

Leistungsnachweis für die Promotion ist die Dissertation (Doktorarbeit), eine wissenschaftliche Forschungsarbeit, deren Ziel es ist, neue Erkenntnisse zu präsentieren. Zur mündlichen Prüfung, Rigorosum genannt, gehört in der Regel die öffentliche Verteidigung der Dissertation, die Disputation. Dabei handelt es sich um ein institutionalisiertes Streitgespräch. Mit der abschließenden Veröffentlichung der Doktorarbeit wird dann der Titel verliehen.

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