Noch immer legen viele Firmen Mitarbeiterinnen, die ein Kind bekommen, Steine in den Weg. Mit diesen Tipps bleiben Mütter im Job am Ball

Hamburg. Wie und wann sage ich es meinem Chef? Cécile Sydow hat sich bei dieser Frage Zeit gelassen. Erst als sich der Bauch nicht mehr wirklich verbergen ließ, hat sie ihre Schwangerschaft am Arbeitsplatz publik gemacht. Da war die 34-Jährige weit im fünften Monat. Allerdings ist Sydow auch ein besonderer Fall: Die Sportwissenschaftlerin ist selbstständig, ihre Auftraggeber sind Freizeitsportler, Tanzstudios und Fitnessanlagen. Denen brauchte die Trainerin ihre Schwangerschaft nicht zu melden, zumal sie für eine Vertretung längst gesorgt hatte.

Anders ist das bei werdenden Müttern, die fest angestellt sind - von der Auszubildenden über die Teilzeitbeschäftigte bis zur Vollzeitkraft. Für sie gilt das Mutterschutzgesetz, nach dem werdende Mütter ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft möglichst frühzeitig bekannt geben sollen. "Aber nicht müssen", betont der Hamburger Arbeitsrechtler Sebastian Trabhardt. Mit dieser Regelung sei keine erzwingbare Rechtspflicht verbunden.

Andererseits: Nur wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt ist, kann er Mutter und Kind schützen und die Arbeitsbedingungen anpassen, zum Beispiel Nachtarbeit und Umgang mit Gefahrstoffen unterbinden. "Dem Zustand entsprechend", soll es sein. Manch werdende Mutter bekommt bei dieser Formulierung Zustände, weil sie fürchtet, aufs Abstellgleis geschoben zu werden. Gute Chancen in der Firma seien seit der Schwangerschaft für sie gestorben, klagt eine Teilnehmerin im Diskussionsforum des Frauenportals gofeminin.de. Auch Rechtsanwalt Trabhardt kennt solche Fälle: "Einer Mandantin sollte die Fortbildungsmaßnahme gestrichen werden, nachdem sie ihre Schwangerschaft gemeldet hatte." Der Arbeitgeber argumentierte mit der Elternzeit, durch die dem Betrieb das in der Fortbildung erworbene Wissen verloren gehen würde: "Dabei hatte die Frau noch gar keine Elternzeit beantragt", sagt der Hamburger Anwalt.

Im Idealfall vertragen sich Mutterschutz und Karrierepläne. Am besten geht das mit klarer Kommunikation und deutlichen Signalen, meint Worklife-Leiterin Susanne Dreas. Die Koordinierungsstelle für Familie und Beruf berät pro Jahr 250 Frauen zum Thema Wiedereinstieg, ein Drittel bereits während der Schwangerschaft. Ihnen rät Dreas: "Machen Sie deutlich, dass Sie jetzt noch voll einsetzbar sind, dies und jenes Projekt noch bis zu Ende bringen, und bitten Sie rechtzeitig um ein Gespräch, um zu klären, wie es nach der Pause weitergeht."

Das Mutterschutzgesetz verbietet ein Beschäftigungsverbot von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Selbst wenn die Frau schneller wieder einsteigen will, darf sie es nicht. Lediglich vor der Geburt kann sie sich zur Weiterarbeit ausdrücklich bereit erklären. Bei Selbstständigen und Freiberuflerinnen ist das sogar üblich. Trainerin Cécile Sydow sprang noch drei Wochen vor der Entbindung im Fitnessstudio in die Luft und gab bis zuletzt Stretching-Kurse.

Was in der Schwangerschaft noch an Sport weit über die typischen Beckenbodenübungen möglich ist, hat die dreifache Mutter in einem Video dokumentiert. Das Programm will sie jetzt, sieben Wochen nach der Geburt ihrer Tochter, ihren Kunden als "pränatale Gymnastik" anbieten. "Viele Schwangere sind übervorsichtig - und werden von Tag zu Tag müder, schwerer und rundum schwanger."

Das ist im Job ähnlich: "Schwangere Frauen steigen heute früher beruflich aus als noch vor 20 Jahren", sagt Anne Düchting, Beraterin der Caritas Hamburg. Das betreffe nicht nur die im Stehen arbeitende Friseurin oder die Verkäuferin im Schichtdienst, sondern auch die Büroangestellte. Manche Frauen fühlten sich durch die Kollegen gemobbt, die nun ihre Arbeit übernehmen müssten und legten es auf eine Kündigung an. Die aber ist in einer Schwangerschaft unwirksam und wird dann in ein Beschäftigungsverbot umgewandelt. "Das gibt es bei Zahnarzthelferinnen schon ab der zwölften Schwangerschaftswoche, und es nimmt zu", sagt Caritas-Beraterin Düchting.

Ein Trend, den die Sozialarbeiterin bedauert. "Eine Schwangerschaft ist doch keine Krankheit." Vor allem erschwert es den beruflichen Wiedereinstieg, wenn der Kontakt zur Firma lange abbricht. "Nicht die Schwangerschaft ist der Karrierekiller, sondern zu lange Elternzeiten, Teilzeitarbeit unter 30 Stunden und ein Familienmodell, das nicht gleichberechtigt ist", betont Susanne Dreas.

Die Soziologin von Worklife empfiehlt eine klare Wiedereinstiegsplanung und verbindliche Absprachen mit dem Arbeitgeber. "Bieten Sie sich auch in der Elternzeit als Aushilfe oder Krankheitsvertretung an. Sie dürfen bis zu 30 Stunden pro Woche tätig sein."

Damit es nicht bei einem leeren Versprechen bleibt und die Frauen tatsächlich den aktiven Kontakt zur Firma halten können, sollten sie sich früh Unterstützung im Haushalt und bei der Kinderbetreuung sichern und den Vater des Kindes einbinden, sagt Dreas: "Fast 90 Prozent der Frauen, die zu uns kommen, meinen, Familie und Beruf allein vereinbaren zu müssen und begeben sich damit beruflich in eine Abwärtsspirale." Denn solange Karrieren noch auf Vollzeit gestrickt sind, gilt für Beschäftigte mit kleinen Kindern: "32 bis 35 Stunden sind optimal."

An solche Arbeitszeiten können Alleinerziehende wie Cécile Sydow nicht einmal denken. Obwohl auch die Personal Trainerin schon wieder startklar ist: "Ich nehme die Kleine einfach mit zu den Kunden, die finden das toll."