Mutterschutz: Der besondere Kündigungsschutz gilt ab Eintritt der Schwangerschaft, auch wenn diese erst später festgestellt wird, und endet vier Monate nach der Entbindung.

Überstunden sowie Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind verboten, die Arbeitszeit auf maximal 8,5 Stunden täglich oder 90 Stunden pro Doppelwoche begrenzt. Nach Ablauf des fünften Monats dürfen Schwangere nicht länger als vier Stunden täglich stehen.

Die letzten Wochen im Job: Aufgaben abarbeiten oder an Vertretung übergeben, Rückkehroptionen ansprechen, Zwischenzeugnis erbitten, wenn die Elternzeit mehrere Monate dauert.

Elternzeit: Anmeldung spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich und für die ersten beiden Lebensjahre verbindlich, am besten per Einschreiben. Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit ist möglich. Bei Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern besteht Rechtsanspruch auf Teilzeit nach der Elternzeit.

Einen detaillierten Plan gibt es bei Worklife, "das Zeitseil durch die Elternzeit", Tel. 040/ 63 78 55-44. Im Internet unter www.worklife-hamburg.de